Ab Station
Der Käufer trägt die Frachtkosten ab dem vereinbarten Ort; kann auch ab Hof des Landwirts sein (maßgebend ist eingeladenes Gewicht und Qualität)
Arbitrage
Ausnutzung von unterschiedlichen Kursen beim gleichzeitigen Kauf und Verkauf von Ware an verschiedenen Märkten (Börsen), in verschiedenen Kontraktmonaten, zwischen dem Kassa- und dem Terminmarkt oder von unterschiedlichen, aber zueinander bezogenen Waren.
ARAG
Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen, Gent
B
Brief = Preisforderung eines potentiellen Verkäufers.
Baissier
Als Baissier oder Bear bezeichnet man den Spekulanten, der glaubt,
dass die Preise zu hoch sind und ein Preissturz folgen wird;
„bearish"
Marktverhältnisse, die fallende Kurse erwarten lassen.
Basis
Preis-Differenz zwischen nächstfälliger Waren-Terminmarktnotierung und dem aktuellen Kassa-Preis vor Ort. Die jeweilige, individuelle „Basis" ist für den Hedger von größter Bedeutung. Sie resultiert letztlich aus den abweichenden Paritäten und zeitlichen Vorgaben (Umschlag- und Transportkosten zu den jeweiligen Lieferorten), aus der Summe der Haltekosten (z.B.: Lagerkosten, Schwund, Versicherungsprämien, entgangener Zins bis zum nächstmöglichen Liefertermin), dem „Händlerlohn" und dem aktuellen Angebot und Nachfrage der speziellen Ware.
bez
Bezahltkurs = Preis eines tatsächlichen Geschäftes.
bfn
brutto für netto. Der Preis richtet sich nicht nach dem Nettogewicht, sondern nach dem Bruttogewicht; - Verpackung wird nicht in Abzug gebracht.
Broker/Börsenmakler
Mittelsmann, der Kauf- oder Verkaufsorders für Kunden an bestimmten Börsen durchführt; für seine Dienste fordert der Broker eine Provision.
Cash/Settlement/Barausgleich
Anstelle der Lieferung der eigentlichen Ware aus einem „Terminkontrakt" an einer Warenterminbörse wird der entsprechende Geldwert bei Fälligkeit eingefordert/überwiesen.
cfr
Cost and Freight = Kosten und Fracht.
Bei Vereinbarung dieser Handelsbedingung muss der Verkäufer alle notwendigen Kosten und die Fracht für den Transport von seinem Grundstück bis zum vereinbarten Bestimmungshafen tragen. Er muss auch die Ausfuhrgenehmigung sowie sonstige amtliche Bescheinigungen beschaffen, die für die Ausfuhr notwendig sind. Sollte der Käufer ein Ursprungszeugnis verlangen, wird ihm dieses jedoch in Rechnung gestellt. Das Risiko des Unterganges des Schiffes, das der Beschädigung der Waren und das weiterer Kosten, die nach Verladung an Bord entstehen, geht allerdings auf den Käufer über.
Chart
Grafik, die sämtliche Kurs-/Preisbewegungen einer Ware für
einen bestimmten Zeitraum, ähnlich einer Fieberkurve, wiederspiegelt.
cif
Cost, insurance, freight = Kosten, Versicherung, Fracht. Die Ware wird frei Bestimmungshafen angeboten; d.h. Lieferung frei an Bord „Ablade-/Löschhafen", einschließlich Versicherung und Fracht bis zum Hafen (z.B. Weizen cif Hamburg: x Euro: d.h.: Weizen kostet x Euro/t frei Hamburg). Der Käufer trägt die Transportgefahr.
EFP-Kontrakte
EFP steht für "Exchange für Physicals". Austausch von Futures (Warenterminkontrakten) im Zusammenhang mit physischen Kontrakten; d.h. Kontrakten, bei denen die Ware auch gegenständlich gehandelt wird. Bei den der Preisabsicherung dienenden Börsentransaktionen kann der Preis auch außerhalb des Börsensystems abgesprochen werden. In der Regel liegen Prämiengeschäfte zugrunde, bei denen der Preis am physischen Markt über die Börsennotierung für den Liefermonat abgeleitet wird. Die Abschlüsse am physischen Markt werden durch Futurekäufe gedeckt, die später aufgelöst werden. Jeder Marktteilnehmer muss seine individuelle Basis ermitteln (s.o., Differenz zwischen Kassapreis und dem Preis des nächstmöglichen Futurekontraktes).
faq
Fair average quality = Handelsklausel für Ware mittl. Art und Güte.
fas Free alongside ship = frei bis an die Seite des Schiffs.
Der Verkäufer hat die Ware auf seine Kosten und Gefahren längsseits des vom Käufer benannten Schiffs zu liefern.
fca
Free Carrier = frei Frachtführer. Der Verkäufer hat dann seine
Verpflichtung erfüllt, wenn er die verkaufte Ware zum Export frei gemacht hat und an dem im Kaufvertrag vereinbarten Ort einem, vom Käufer benannten Frachtführer, übergeben hat. Hierbei gilt als Frachtführer, wer sich durch einen Beförderungsvertrag verpflichtet, die Beförderung über Schiene, Straße, Luft, See oder Binnengewässer sowie einer möglichen Kombination dieser Transportarten durchzuführen oder durchführen zu lassen.
ffr
Frachtfrei. Der Verkäufer hat die Ware kostenfrei an den vereinbarten Ort zu liefern; der Käufer trägt die Transportgefahr. fob Free on board (frei an Bord). Der Verkäufer hat die Ware frei an Bord des Schiffes im Hafen liefern.
fr.F.
Frei Fuhre. Der Verkäufer hat die Ware kostenfrei in den LKW zu
liefern.
franco Frei
Der Verkäufer trägt die Fracht und die Transportgefahr; er liefert die Ware ohne Berechnung von Fracht- und Transportversicherungs-kosten bis zum bestimmten Ort (Bahnstation, Fluss- bzw. Seehafen).
Future Ausdruck für einen Terminkontrakt an einer Warenterminbörse
(z. B.: an den Börsen in Hannover, Paris, London, Chicago u.a.).
Geld
Preisgebot eines potentiellen Käufers.
Gruppe-7-Länder
Zu den Gruppe-7-Ländern zählen: Afghanistan, Pakistan, Indien, Nepal, Sri Lanka, Bangladesch, Myanmar, Bhutan, die Inseln des Indischen Ozeans, Thailand, Kambodscha, Laos, Japan, Indonesien, Malaysia, Philippinen, Australien und Neuseeland.
Hedging
Gegengeschäft am „Termin- oder Terminoptionsmarkt"; Zur Absicherung einer künftigen Transaktion am „Kassa-Markt". Beim Hedging werden Gegengeschäfte durchgeführt, um die Wirkung einer ungünstigen Preisentwicklung auf Lagerbestände oder andere frühere Engagements auszuschalten oder abzudämpfen; um das Verlustrisiko zu übertragen / - zu begrenzen. Wenn in Zukunft Ware am Kassamarkt gekauft werden soll, werden entsprechende Terminkontrakte gekauft (long hedge); wenn aber später am Kassamarkt Ware verkauft werden soll, werden frühzeitig Terminkontrakte verkauft (short hegde).
Incoterms International Commercial Terms
Iinternationale Handelsklauseln, die der Vereinheitlichung des internationalen Handels dienen. Sie wurden erstmals 1936 von der Internationalen Handelskammer in Paris veröffentlicht wurden. Überarbeitet und jeweils den aktuellen Handelsbräuchen angepasst wurden sie in den Jahren 1953, 1967, 1980 und zuletzt 1990.
In den einzelnen Ländern herrschen z.B. oftmals unterschiedliche, meist traditionell entstandene Rechtsauffassungen. Zweck der Incoterms ist es daher, den Handelspartnern, die daran interessiert sind, ihre Verträge möglichst reibungslos abzuwickeln, einheitliche, international anerkannte Regeln zur Verfügung zu stellen und keinen der Partner zu benachteiligen.
Initial margin/ Ersteinschuss
Als Sicherheitsleistung; wenn ein Kunde eine „Future-Margin/ Position" an einer Terminbörse eingeht, wird von ihm ein Ersteinschuss in bestimmter Höhe verlangt, um die spätere Erfüllung seiner Obligationen zu garantieren.
Margin call
Eine „Nachschuss-Aufforderung" ( - ein „Margin call") erfolgt, wenn die aktuelle (tägliche) Kursbewegung für den Kunden ungünstig verlaufen ist und die zunächst geforderte Sicherheitsleistung den ergänzend festgelegten Mindesteinschuss (Maintainance margin) unterschritten hat (häufig werden um 75 % des zunächst verlangten Ersteinschusses als Mindesteinschuss gefordert) und die zwingend erforderliche Sicherheitsleistung wieder aufgefüllt werden muss, um die Position (den speziellen Kontrakt) im Terminmarkt auch weiter halten zu können (- wenn der Margin call nicht geleistet wird, wird der Kontrakt von der Börse liquidiert!).
Jan-März
Zu Termingeschäft: Der Käufer hat pro Monat (in diesem Fall im Januar, Februar und März) Ware abnehmen.
Jan/März
Zu Termingeschäft: Der Käufer hat die Wahl, innerhalb der Zeitspanne (in diesem Fall von Jan bis März) Ware abzunehmen.
Kassa-Ware
Ware, die am „Kassa-Markt" zur sofortigen Lieferung bereitsteht. Heute gebraucht man diesen Begriff zum Teil auch für Ware, die auf "Ankunft" gekauft, oder auch verkauft, wird.
Liquidate
Auflösen (liquidieren) einer offenen Position am Terminmarkt. Eine offene Kaufposition (open long) wird aufgelöst (glattgestellt) durch den Verkauf dieser offenen Position.. Bei einer offenen Verkaufsposition wird ein entsprechender Kontrakt zurückgekauft (short covering).
Liquitität Als Maßstab für einen „flüssigen Markt"; nur ein liquider Markt ermöglicht einen schnellen und wirkungsvollen Ein- und Ausstieg zum gegenwärtigen Marktkurs. Die Möglichkeit, Positionen schnell einzugehen und aufzulösen, ergibt sich aus einer möglichst großen Anzahl von Marktteilnehmern mit der Bereitschaft, zu kaufen und zu verkaufen; abzuleiten aus der Anzahl der am Terminmarkt jeweils gehandelten Kontrakte (vgl. auch: „Volumen").
loco
Am Ort = Kauf einer Ware, die sofort vorrätig (greifbar) ist. Einfachste
Form des Loko-Geschäfts ist „Ab-Hof-Verkauf" (loco-Hof-Verkauf).
Maturity
Fälligkeit; Zeitraum, während dessen ein Terminkontrakt ggf. zur
„Glattstellung" mit der effektiven Ware angedient werden kann (z.B. der Zeitraum zwischen dem ersten Tag der Andienungsanzeige und dem letzten Handelstages eines (des) Kontrakts.
Open interest Offenes Interesse
Im Terminhandel ist dies die Anzahl aller noch nicht
glattgestellten oder liquidierten Terminkontrakte. Da es immer nur ebenso viele offene Kaufpositionen wie Verkaufspositionen geben kann, werden entweder nur die gekauften oder die verkauften Kontrakte gezählt; nicht beide. Bei Optionen hat jede Optionsart seine eigene Anzahl ausstehender Kontrakte. Das „open interest" wird für Puts (Verkaufsoption) und Calls (Kaufoption) getrennt berechnet.
ppt
Prompt = Die Lieferung hat umgehend, d.h. innerhalb von
sieben Tagen, nach Geschäftsabschluss zu erfolgen.
Settlement Price
Schlusskurs (an Warenterminmarktbörse); wird von der Clearingstelle
der Börse anhand der letzten zwei Minuten der Börsensitzung ermittelt und festgelegt. Der Schlusskurs wird zur Bestimmung des täglichen Kurslimits in der nächsten Börsensitzung herangezogen; nach ihm werden alle Konten der Clearingmitglieder abgerechnet; nach ihn werden die Gewinne und Nachschussforderungen (margin calls) aller offenen Positionen ermittelt.
sof.
Abkürzung für sofort. Die Ware muss innerhalb von drei Geschäftstagen nach Vertragsabschluß geliefert werden.
Spread
Kursdifferenz unterschiedlicher Kontrakte: 1. Position, die in zwei verschiedenen Futureskontrakten eingegangen wurde, um einen Profit aus der Veränderung der Kursdifferenz zu ziehen (z.B. Kauf von Jan.- Schweinen und Verkauf von März-Schweinen (bull spread), um bei einer Verringerung der Kursdifferenz zu profitieren.; 2. Der Kursunterschied zwischen zwei verschiedenen Futureskontrakten.
Termin
Zeitpunkt (ggf. Tag) der Fälligkeit zur Lieferung, Bezahlung.
Tick
Die kleinste erlaubte Kursänderung / Schwankung bei Termin-Kontrakten; die Kontrakte haben unterschiedliche Tick-Größen; Ticks können definiert sein als Preis je Maßeinheit in € oder Dollar usw..
Volume (Umsatz / Volumen)
An einer Warenterminbörse; Anzahl der gehandelten Kontrakte an einen Tag. Bei der Ermittlung der Umsatzzahlen gelten Kauf- und Verkaufsgeschäft als ein Kontrakt. Die Umsatzzahlen werden zum Abschluss des Börsengeschäfts ermittelt und täglich mit Bekanntgabe des „Settlement-Price" veröffentlicht.
wggfr.
Waggonfrei = der Verkäufer muss die Ware kostenfrei in den Waggon
liefern.
Termingeschäft/-Kontrakt
Individuelle Vereinbarung zwischen zwei Marktpartnern, eine
jetzt gekaufte bzw. verkaufte individuell definierte Ware zu einem späteren Zeitpunkt zu bezahlen, zu übernehmen bzw. zu liefern ( - siehe auch „Jan-März" bzw. „Jan/März").
Warenterminmarkt
Plattform/ Handelsplatz zum Handel von spez. definierten (Future-)
Kontrakten bestimmter Agrar- (oder auch sonstiger Produkte) mit Ziel der Preisabsicherung (- oder auch der Spekulation!). Käufer und Verkäufer treten nicht miteinander in Verbindung; durch die Vermittlung von „Brokern" wird eine von der Börse speziell definierte Ware (ein Kontrakt) - in bestimmter Menge und Güte - zu einem vorgegebenen Termin gehandelt. Ziel ist nicht die physische Lieferung der Ware, sondern nur die preisliche Absicherung zum Zeitpunkt der vorgesehenen Lieferung.
Ust. / MwSt.
Abkürzung für die zu zahlende Umsatzsteuer in Deutschland.
Alle Preise in der Marktpreisberichterstattung sind üblicherweise Nettopreise. Um den Bruttopreis zu berechnen, muss die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) zum Nettopreis hinzugerechnet werden. Im einzelnen gelten ab dem 01.01.2007 folgende Werte (Ust.-Sätze, die bis zum 31.12.2006 gegolten haben):
- Einkauf vom Handel:
7 % (7,0 %) bei Saatgut, Futtermitteln und landwirtschaftlichen
Erzeugnissen
19,0 % (vorher 16 %) bei Dünger, Pflanzenschutzmitteln, Mineralstoffen,
Heizöl, Diesel, Gas.
- Verkauf durch Landwirte:
10,7 % (vorher 9 %) für pauschalierende Betriebe
7,0 % ( vorher 7 %) für optierende Betriebe
- Verkauf durch pauschalierende forstwirtschaftliche Betriebe:
5,5 % (vorher 5,0 %) für Stammholz, Brennholz LWK Rheinland-Pfalz 2007
Quelle: LWK Rheinland-Pfalz