Die
Verordnung schreibt EU-weit - je nach Größe und Art der Lebensmittelhersteller - verbindliche Maßnahmen zur Verringerung des Acrylamidgehalts in deren Produkten vor. Darüber hinaus hat die
EU-Kommission eine
Diskussion über weitere Maßnahmen gegen Acrylamid angekündigt, so zum Beispiel über die mögliche Festlegung von Höchstgehalten für den Schadstoff in Lebensmitteln.
Acrylamid ist erwiesenermaßen krebserregend. Es entsteht bei der Lebensmittelzubereitung unter hohen Temperaturen - beispielsweise beim Braten, Frittieren, Rösten und Backen - aus der freien Aminosäure Asparagin und verschiedenen Zuckern. Dies gilt besonders für Produkte auf Kartoffel- oder Getreidebasis sowie
Kaffee und Kaffeeersatz.
Der gesundheitspolitische Sprecher der EVP-Fraktion im Europaparlament, Dr.
Peter Liese, zeigte sich zufriedenmit den ergriffenen Maßnahmen. Um die besondere Situation von kleinen Unternehmen wie zum Beispiel Restaurants und Bäckereien zu berücksichtigen, seien pragmatische Lösungen gefunden worden, betonte der CDU-Europaabgeordnete. Der Parlamentarier sieht in Acrylamid ein echtes Gesundheitsproblem. Die Mengen, die gerade Jugendliche und junge Erwachsene zu sich nähmen, seien erheblich.
Liese verwies zudem darauf, dass Acrylamid nicht nur „wesentlich gefährlicher“ sei als der aus dem Eier-Skandal bekannte Insektizidwirkstoff Fipronil und der Totalherbizidwirkstoff Glyphosat. Auch die Stickoxide, die derzeit die Diskussion um Fahrverbote in Deutschland bestimmten, stellten ein geringeres Gesundheitsrisiko dar als Acrylamid. Im Gegensatz zu den vorgenannten Stoffen sei es in der Wissenschaft „so gut wie unumstritten, dass Acrylamid in den Dosen, die viele Menschen zu sich nehmen, dass Risiko erhöht, an Krebs zu erkranken“.