Das Ministerium wies die Kritik am Montag zurück. Der Streit dreht sich um die Novelle des Verbraucherinformationsgesetzes, das erweitert werden soll - und um den Aufwand für solche Infos.
Künftig sollen Bearbeitungsgebühren nur noch ab einem Verwaltungsaufwand von 250 Euro erhoben werden, sagte Ministeriumssprecher Holger Eichele in Berlin. «Für den Bürger soll die Nutzung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) künftig noch günstiger werden.» Diese Grenze habe es bisher nicht gegeben. Bei Anfragen mit einem Aufwand von über 250 Euro solle es einen Kostenvoranschlag geben.
Auf die Verbraucher kämen nicht in breiter Front Mehrbelastungen zu, sagte der Sprecher. Rund 90 Prozent aller Anfragen sind nach seinen Angaben bisher kostenlos von Behörden beantwortet worden. Von 314 Anfragen bundesweit 2009 und 2010 sei 26 Mal eine Gebühr für die Bearbeitung erhoben worden. Bei fünf Anfragen seien bis zu 25 Euro erhoben worden, 18 Anfragen kosteten bis zu 250 Euro, nur drei sehr umfangreiche Anfragen seien teurer als 250 Euro gewesen.
Das ARD-Politikmagazin «Report Mainz» berichtet, dass ein Verbraucher bei einer Anfrage zu Rechtsverstößen durch Lebensmittelproduzenten oder Händler die Kosten selbst tragen müsse, wenn mehr als 1.000 Euro Verwaltungsaufwand entstehe.
Aigner wolle Kosten abwälzen. Der nordrhein-westfälische Verbraucherschutzminister Johannes Remmel (Grüne) nannte die Regelung «ein Stück perfide». «Das ist der Versuch, durch die Hintertür die Verbraucherinnen und Verbraucher doch wieder aus der Tür hinauszudrängen.»
Im Entwurf des Verbraucherinformationsgesetzes, der der Nachrichtenagentur dpa vorliegt, heißt es: «Daher sollten Anfragen, die einen Aufwand von mehr als 250 Euro beziehungsweise - bei Rechtsverstößen - 1.000 Euro verursachen, in Zukunft voll kostenpflichtig sein.» Das Ministerium betonte, bei sehr hohem Verwaltungsaufwand müsse eine Grenze gezogen werden.
Das Gesetz soll als Konsequenz aus Kritik von Lebensmitteln und Produkten wie Hautcremes auch auf Produkte wie Haushaltsgeräte erweitert werden. Auch Anfragen per E-Mail sollen künftig möglich sein. Als Folge des Dioxin-Skandals müssen Verstöße im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit zwingend veröffentlicht werden. Das VIG trat am 1. Mai 2008 in Kraft, um nach Gammelfleisch-Skandalen den Verbrauchern mehr Informationsmöglichkeiten zu geben. Unternehmen können sich aber auf Geschäftsgeheimnisse berufen. Dies soll künftig eingeschränkt werden. Die SPD-Verbraucherpolitikerin Elvira Drobinski-Weiß forderte einen Informationsanspruch der Verbraucher gegenüber Unternehmen. (dpa)