"Die Betriebe, die Förderung beantragen, müssen sogar deutlich über das gesetzliche Mindestmaß im Tierschutz hinausgehen! Ich empfehle dringend, sich erst einmal mit der Materie auseinanderzusetzen, bevor man Sachen einfordert, die sowieso schon Maßstab sind“, so Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till
Backhaus zu den Forderungen von Frau Dr. Karlowski.
Außerdem werden mit der Begrenzung von 2 Großvieheinheiten je Hektar für die Förderung natürliche Bestandsobergrenzen eingefügt. „Das ist bäuerliche Landwirtschaft, denn ein Betrieb muss so viel Fläche auch vorhalten, um seine Tiere auch ernähren und den organischen Dünger verwerten zu können. Dies ist damit auch eine umweltpolitische Grenze. Außerdem kommt es nicht auf die Größe sondern auf das Management des Betriebes an.
Wir werden mit dem Tierschutzkonzept nun einen Betreuungsschlüssel entwickeln, den es gesetzlich noch nicht gibt, um sicherzustellen, dass ausreichend geschultes Personal den Tieren auch zur Verfügung steht. Hierzu höre ich nichts von den Grünen, vielleicht weil ihnen hier die Argumente ausgehen“, erklärte der Minister.
So wurden alleine seit 2013 im Schnitt über 83 % der Anträge nach diesen und weiteren Kriterien mit knapp 30 Mio. Euro gefördert. Die restlichen Anträge bedienten keine Tierhaltungsbetriebe. „Mit diesen Geldern wird bestimmt keine ‚Billigproduktion‘ gefördert. Vielmehr müssen die Grünen endlich auch einkommensschwachen Schichten erklären, warum sie mehr Geld für ihre Ernährung ausgeben sollen. Denn Tierschutz kostet!“, führte Dr. Backhaus aus. (regierung-mv)