Nach dem Willen der Kommission sollen die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, alle Beihilfeempfänger ab 2014 mit vollem Namen, Ort und Postleitzahl sowie den erhaltenen europäischen und nationalen Beihilfen nach Art und Umfang zu veröffentlichen. Ausnahmen sind lediglich für Landwirte vorgesehen, die weniger als 500 bis 1.000 Euro Direktzahlungen jährlich erhalten.
Das DBV-Präsidium hält unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsprinzips und des hohen Stellenwertes des Persönlichkeits- und Datenschutzes eine detaillierte Veröffentlichung von Namen und Orten der Landwirte für nicht akzeptabel.
Gerade wegen der unverhältnismäßigen Veröffentlichung aller Landwirte hätte der Europäische Gerichtshof 2010 die ursprünglichen Vorschriften zur Veröffentlichung der Daten für natürliche Personen als unwirksam eingestuft.
Die von der
EU-Kommission angestrebte Transparenz kann nach Ansicht des Verbandes auch durch eine anonyme Darstellung der Empfänger und deren Gliederung nach Gruppen sowie ausführlicher Begründungen erreicht werden. Nur über diesen Weg könne auch der Missbrauch privater Adressdaten - wie in Deutschland bereits geschehen - wirksam ausgeschlossen werden.
Außerdem dürfe es nach Auffassung des DBV-Präsidiums keine „Lex Landwirtschaft“ geben. Die Veröffentlichung für alle EU-Fonds müsse daher nach den gleichen Regelungen erfolgen. (dbv/Pp)