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29.05.2015 | 13:00 | EU-Öko-Verordnung 

Bitte keinen Kuhhandel beim Bio-Recht!

Berlin - Der Vorsitzende des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Felix Prinz zu Löwenstein, kommentiert die informellen Verhandlungen des EU-Agrarrates am 1. und 2. Juni in Riga zur Revision der EU-Öko-Verordnung:

Öko-Verordnung
(c) proplanta
„Wenn die EU-Agrarminister am Wochenende ihre Position zur Revision der EU-Öko-Verordnung verhandeln, liegt große Verantwortung bei Landwirtschaftsminister Christian Schmidt. Entscheidend ist, dass Schmidt bei den laufenden Verhandlungen
  • spezifische Bio-Grenzwerte für die Kontamination mit Pestiziden aus der konventionellen Landwirtschaft klar ablehnt, weil sonst Bio-Produzenten für etwas in Haftung genommen würden, das sie nicht beeinflussen können;
  • dafür Sorge trägt, dass die Regeln für die Bio-Kontrolle in der Öko-Verordnung verbleiben, denn sie hängen eng mit den Produktionsvorschriften zusammen;
  • sich dafür einsetzt, dass die bewährte regelmäßige jährliche Kontrolle beibehalten wird, damit Bio sicher bleibt;
  • durchsetzt, dass für Importe aus Drittländern die Anwendung vergleichbarer regionaler Öko-Standards möglich ist, damit für Entwicklungsländer ein Marktzugang nach Europa erhalten bleibt.

Schmidt darf sich auf keinen Kuhhandel beim Bio-Recht einlassen! Wenn es in den Verhandlungen nicht gelingt, diese grundlegenden Punkte zu verankern, muss das Gesetzgebungsverfahren gestoppt werden. Nur eine gute Öko-Verordnung bringt Bio voran. Und nur eine gute Öko-Verordnung stützt Schmidts Zukunftsstrategie  für den Ökolandbau.“

Dem Ökolandbau kommt eine große Bedeutung beim notwendigen Umbau der Landwirtschaft zu. Allein in Deutschland wirtschaften fast 24.000 Höfe ökologisch. Deutschland ist der mit Abstand größte Markt für Bio-Produkte in Europa mit 7,91 Mrd. Euro Jahresumsatz mit Bio-Lebensmitteln in 2014.“ (Pd)

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