Es dient als Grundlage für die neue Düngeverordnung, die die Vorgaben präzisiert und die Belastung des Grundwassers durch zu viel Dünger vermindern soll. Die
Düngeverordnung hatte das Bundeskabinett bereits am Vortag verabschiedet. Bund und Länder hatten lange um den Kompromiss gerungen. Der
Bundesrat muss noch zustimmen.
Die Düngeverordnung sieht Obergrenzen für die
Stickstoffdüngung in Gebieten mit kritischen Werten vor. Zudem sollen vorgeschriebene Abstände zu Gewässern ausgeweitet werden. Übermäßiger Einsatz von
Gülle und stickstoffhaltigem Dünger gilt als Ursache für zu hohe Nitratwerte im Grundwasser.
Die neue Düngeverordnung sei ein «ausgewogener Ausgleich» zwischen Umweltschutz und den Anforderungen der bäuerlichen Praxis, sagte Maria Flachsbart (CDU), Staatssekretärin im Bundesagrarministerium. Bei der Kontrolle seien die Länder gefordert. Das Düngerecht ist künftig stärker regionalisiert - in kritischen Gebieten gelten strengere Regeln als in anderen.
Bauernpräsident Joachim Rukwied beklagte, die Reform bedeute für die Landwirte zusätzliche Bürokratie und teils drastische Beschränkungen. Trotzdem sei es gut, dass die Agrarbranche Planungssicherheit habe. Wir gehen jetzt davon aus, dass dem Vertragsverletzungsverfahren nun die Grundlage entzogen ist.»
Die EU hatte Deutschland im vergangenen Jahr wegen überschrittener Nitrat-Grenzwerte vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt. Nitrat ist wichtig für das Pflanzenwachstum. Zu hohe Werte können allerdings Gewässer schädigen, etwa durch verstärktes Algenwachstum.