Das Europäische Patentamt vertagte am Donnerstag die Verhandlung über eine Beschwerde gegen ein Patent: Es geht dabei um die Spermienauswahl zur Zeugung weiblicher und männlicher Tiere, insbesondere Rinder. Am 3. Mai 2012 wolle die technische Beschwerdekammer die Verhandlung fortsetzen, sagte Behördensprecher Rainer Osterwalder.
Es handelt sich um ein Verfahren, mit dem das Sperma für künstliche Besamungen mit Hilfe einer Apparatur ausgewählt und dann eingefroren wird (EP1257168). Mitglieder der Grünen im Europäischen Parlament und die Umweltschutzorganisation
Greenpeace hatten gegen das Patent bereits 2005 Einspruch eingelegt.
In der Verhandlung habe die Beschwerdekammer Verfahren zur Auswahl von Sperma für künstliche Besamungen bei Tieren als grundsätzlich patentierbar angesehen, sagte der Patentberater von Greenpeace, Christoph Then. Nun gehe es noch um die Frage, ob das von der US-Firma XY LLC angemeldete Verfahren wirklich erfinderisch sei und das Patent damit letztendlich Bestand habe. Ruth Tippe von «Kein Patent auf Leben!» erklärte: «Das Patentamt steht vor der Frage, ob biologisches Material dadurch zur Erfindung werden kann, wenn es durch bestimmte automatisierte Verfahren sortiert worden ist.» (dpa)