Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
20.12.2010 | 13:38 | Flächenerwerbsänderungsgesetz  

Erwerbsbedingungen für Alteigentümer verbessert

Berlin - Mit der Verabschiedung des Flächenerwerbsänderungsgesetzes am 17. Dezember 2010 hat der Deutsche Bundestag die Erwerbsbedingungen für die von Enteignungsmaßnahmen betroffenen Alteigentümer für BVVG-Flächen verbessert.

Flächenprivatisierung
Dadurch wurde der drastischen Reduzierung ihres Erwerbsumfangs durch die seit 2007 stark gestiegenen Verkehrswerte für landwirtschaftliche Flächen Rechnung getragen.
 
Der Deutsche Bauernverband (DBV) betont, dass diese Entwicklung durch die Alteigentümer nicht zu vertreten war, da die bisher nicht erfolgte Realisierung der Erwerbsansprüche allein auf die Verzögerungen bei der Bescheidung ihrer Anträge auf Ausgleichsleistung durch die zuständigen Vermögensämter zurückzuführen ist. Insofern begrüßt der DBV, dass zeitnah ein Gesetzgebungsverfahren zur Beschleunigung der Erteilung der Ausgleichsleistungsbescheide nunmehr in Gang gesetzt wurde und Anfang des Jahres 2011 abgeschlossen werden soll. 
 
Mit völligem Unverständnis wertet der Berufsstand jedoch die vom Deutschen Bundestag mit dem 2. Flächenerwerbsänderungsgesetz vertane Chance auch einen Interessenausgleich zwischen den Alteigentümern und den wirtschaftenden Betrieben in den jungen Bundesländern herbeizuführen. Mit Nachdruck hatte der DBV gefordert, dass die erwerbsberechtigten Alteigentümer gesetzlich verpflichtet werden, bestehende Pachtverträge langfristig zu verlängern. Mit einer derartigen Regelung hätte man die wirtschaftenden Betriebe mittelfristig stabilisieren und ihre Akzeptanz für die veränderten Regelungen zugunsten der Alteigentümer steigern können. Außerdem war der Deutsche Bundestag nicht bereit, die mit dem begünstigten Flächenerwerb verbundenen und umfassenden Bindungsfristen von 15 auf 10 Jahre zu verkürzen. Dies hätte zu einem spürbaren Abbau von Investitionshemmnissen für wirtschaftende Betriebe beigetragen und bei nicht selbstwirtschaftenden Alteigentümern zu einer stärkeren Berücksichtigung des hier wirkenden Wiedergutmachungsgedankens geführt. (dbv)
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Weitere Artikel zum Thema

 BVVG: Alteigentümer schlagen Alarm

 BVVG-Flächen: Agrarstrukturpolitik ist Ländersache

 BVVG: Klarheit für die Verpachtung

 Einigung über BVVG-Verpachtungskriterien steht bevor

 BVVG: Noch immer kein Einvernehmen über Flächenmanagementgrundsätze

  Kommentierte Artikel

 Wind- und Freiflächen-Solaranlagen: Niedersachsen führt Abgabe ein

 Größter Solarpark von Rheinland-Pfalz eröffnet

 Gipfelerklärung der EU setzt auf Lockerungen für Landwirte

 Grundwasser in Bayern wird weniger

 Lindnerbräu - Hoch die Krüge!

 Mutmaßlicher Wolfsangriff - mehrere Schafe in Aurich getötet

 Weniger Schadholz - Holzeinschlag deutlich gesunken

 Entwaldungsfreie Lieferketten: EU-Kommission zur Klärung aufgefordert

 Bund Naturschutz: Kein kategorisches Nein mehr zum Wolfsabschuss

 Nach Atomausstieg boomen erneuerbare Energien in Niedersachsen