Dadurch wurde der drastischen Reduzierung ihres Erwerbsumfangs durch die seit 2007 stark gestiegenen Verkehrswerte für landwirtschaftliche Flächen Rechnung getragen.
Der Deutsche
Bauernverband (DBV) betont, dass diese Entwicklung durch die Alteigentümer nicht zu vertreten war, da die bisher nicht erfolgte Realisierung der Erwerbsansprüche allein auf die Verzögerungen bei der Bescheidung ihrer Anträge auf Ausgleichsleistung durch die zuständigen Vermögensämter zurückzuführen ist. Insofern begrüßt der DBV, dass zeitnah ein Gesetzgebungsverfahren zur Beschleunigung der Erteilung der Ausgleichsleistungsbescheide nunmehr in Gang gesetzt wurde und Anfang des Jahres 2011 abgeschlossen werden soll.
Mit völligem Unverständnis wertet der Berufsstand jedoch die vom Deutschen
Bundestag mit dem 2. Flächenerwerbsänderungsgesetz vertane Chance auch einen Interessenausgleich zwischen den Alteigentümern und den wirtschaftenden Betrieben in den jungen Bundesländern herbeizuführen. Mit Nachdruck hatte der
DBV gefordert, dass die erwerbsberechtigten Alteigentümer gesetzlich verpflichtet werden, bestehende Pachtverträge langfristig zu verlängern. Mit einer derartigen Regelung hätte man die wirtschaftenden Betriebe mittelfristig stabilisieren und ihre Akzeptanz für die veränderten Regelungen zugunsten der Alteigentümer steigern können. Außerdem war der Deutsche Bundestag nicht bereit, die mit dem begünstigten Flächenerwerb verbundenen und umfassenden Bindungsfristen von 15 auf 10 Jahre zu verkürzen. Dies hätte zu einem spürbaren Abbau von Investitionshemmnissen für wirtschaftende Betriebe beigetragen und bei nicht selbstwirtschaftenden Alteigentümern zu einer stärkeren Berücksichtigung des hier wirkenden Wiedergutmachungsgedankens geführt. (dbv)