(c) Ennira - fotolia.com Der agrarpolitische Sprecher der Liberalen, Dr. Friedrich Bullinger, kritisierte anlässlich der ersten Beratung des von seiner Fraktion hierzu eingebrachten Antrags am vergangenen Donnerstag (16.7.) den aus seiner Sicht bestrafenden Charakter der Jagdsteuer für das Ehrenamt. Die öffentliche Hand erwarte wie selbstverständlich, dass die Jäger Tag und Nacht auf eigene Kosten anrückten, um Unfallwild von den Straßen zu beseitigen, obwohl sie dies gar nicht tun müssten.
Zudem erbrächten die Jäger vielfältige Dienste für die Allgemeinheit und für die Natur. Es könne aber nicht sein, dass man diese ehrenamtlichen Leistungen auch noch durch eine „ungerechte Steuer bestraft“. Laut Bullinger ermächtigt in Baden-Württemberg § 10 des Kommunalabgabengesetzes die Landkreise, eine Steuer auf die Ausübung des Jagdrechtes zu erheben.
Aktuell würden aber nur noch die Jäger im Alb-Donau-Kreis sowie in den Landkreisen Emmendingen, Freudenstadt, Hohenlohe und Waldshut zur Kasse gebeten. Der Liberale zeigte sich überzeugt, dass der endgültige Verzicht auf die Jagdsteuer finanziell durchaus zu verkraften sei. Er verwies hierzu auf die Antwort der Landesregierung auf eine diesbezügliche Anfrage, wonach 2013 das Aufkommen aus der Jagdsteuer bei landesweit 615.000 Euro gelegen habe. Jedoch hätten 2014 weitere Kreise die Steuer ausgesetzt oder gesenkt. Bei einer Fortschreibung der Werte in den noch verbleibenden Landkreisen liege das Steueraufkommen für das vergangene Jahr bei 300.000 Euro. (AgE)
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