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15.11.2014 | 12:46 | Baumgruppen, Hecken und Feuchtgebiete 

Frist für Beteiligung an neuem Kataster für Landschaftselemente verlängert

Mainz - Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken hat die Frist für die Teilnahme von Landwirten bei der Erstellung des neuen automatisierten Katasters für Landschaftselemente bis zum 31. Dezember 2014 verlängert.

Landschaftselemente Rheinland-Pfalz
(c) proplanta
Landschaftselemente sind zum Beispiel Baumgruppen, Hecken oder Feuchtgebiete, für die Landwirte als Beitrag zum Umweltschutz Flächenprämien von der Europäischen Union erhalten.

„Mit der Fristverlängerung wollen wir den Landwirten in Rheinland-Pfalz ermöglichen, die Landschaftselemente auf ihren Flächen in Ruhe zu überprüfen“, erklärte Höfken am Donnerstag in Mainz. Vor Ort habe sich heraus gestellt, dass die Anwendung des neuen Programms mehr Erklärung und Unterstützung bedürfe.

Das automatisierte Kataster sei ein Service, den Landwirte vom kommenden Jahr an für ihre Anträge zur Agrarförderung nutzen können. Bislang mussten die Landschaftselemente auf den Äckern und Wiesen im Einzelnen vor Ort erfasst werden. Die ursprüngliche Rückmeldefrist zu dem automatisierten Verzeichnis wäre am 30. November abgelaufen.

Nach Vorgabe der EU müssen Empfänger landwirtschaftlicher Flächenprämien seit 2010 die auf ihren Grundstücken vorhandenen Landschaftselemente digital in ihrem Förderantrag angeben. Damit soll gewährleistet werden, dass die Kontrolleure erkennen, ob diese ökologisch wertvollen Strukturen erhalten werden.

„Mit dem flächendeckend automatisierten Erfassungssystem können Landschaftselemente bei der Agrarförderung künftig als ökologische Vorrangfläche angerechnet werden“, erklärte Höfken. Zudem könne die Zahl der Kontrollbesuche bei den Betrieben halbiert werden.

„Zwar erfordert die Einführung des neuen Programms von den Landwirten einen Mehraufwand, aber künftig werden die Betriebe durch die automatisierte Erfassung weniger Arbeit bei der Antragstellung und mehr Rechtssicherheit haben“, so die Ministerin.

Das von der RLP Agroscience GmbH entwickelte automatisierte Erfassungssystem wurde in Rheinland-Pfalz in den vergangenen drei Jahren erprobt: Anhand von Luftbildern, Laserdaten und weiteren Daten wurden die Vegetationsstrukturen der landwirtschaftlichen Flächen erfasst und kategorisiert.

Im Rahmen eines landesweiten Beteiligungsverfahrens haben die Kreisverwaltungen den Landwirten in den vergangenen Wochen Flurstücklisten mit den neu erfassten Landschaftselementen zugesandt. Die Landwirte sind aufgerufen, diese Listen zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Wie Ministerin Höfken mitteilte, habe die Mehrzahl der Kreisverwaltungen dieses Verfahren im Oktober gestartet und bereits Rückläufe bearbeitet.

Höfken betonte, dass Landwirte, die die verlängerte Frist nicht einhalten können, keine förderrelevanten oder finanziellen Folgen befürchten müssten. Letztmöglicher Korrekturtermin sei der 15. Mai 2015, an dem die Anträge für die Agrarförderung 2015 abgegeben werden müssen. Hilfestellung böten die Dienstleistungszentren ländlicher Raum sowie die Bauern- und Winzerverbände. Vorgesehen seien weitere EDV-Schulungen sowie die Einrichtung einer Hotline. (PD)
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