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22.06.2017 | 05:57 | Bundesnaturschutzgesetz 
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Grüne kritisieren Naturschutz-Gesetz: Landwirtschaft ausgeblendet

Berlin - Die Grünen im Bundestag halten die von der großen Koalition geplante Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes für unzureichend.

Bundesnaturschutzgesetz
(c) proplanta
Der Entwurf liefere keine Antwort auf das Artensterben, sagte die Naturschutz-Expertin der Fraktion, Steffi Lemke, der Deutschen Presse-Agentur. Vor allem der Bereich Landwirtschaft werde ausgeblendet. «Damit versagt die Bundesregierung dabei, dem Hauptverursacher des Artensterbens, der industriellen Landwirtschaft, einen Riegel vorzuschieben», sagte Lemke. Die Gesetzesnovelle sollte an diesem Donnerstagabend im Bundestag verabschiedet werden.

Die Grünen-Politikerin begrüßte jedoch, dass beim Meeresschutz kurz vor der geplanten Abstimmung ein Vetorecht für andere Ministerien gestrichen wurde. «Sonst hätten Wirtschaftsinteressen über dem Meeresschutz gestanden», sagte sie. Auch viele Umweltverbände hatten kritisiert, dass der im Februar vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf für Schutzmaßnahmen ein «Einvernehmen» der Ressorts Landwirtschaft, Wirtschaft, Verkehr und Forschung vorgesehen hatte.

Das 1977 erstmals verabschiedete Gesetz sieht in seiner Neufassung unter anderem die Einrichtung eines länderübergreifenden «Biotopverbunds» bis Ende 2027 vor, bisher fehlte ein Zieldatum. Das Naturschutzgesetz regelt zum Beispiel, was Naturschutzgebiete, Biosphärenreservate oder Naturdenkmäler sind. Es verbietet zudem «vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft».
dpa
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Kommentare 
cource schrieb am 25.06.2017 08:52 Uhrzustimmen(14) widersprechen(4)
"..Es verbietet zudem «vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft»..." stimmt leider nicht, das gegenteil ist der fall und zwar bietet das naturschutzgesetzt die legale möglichkeit, so genannte "unvermeidbare" beeinträchtigungen durch ersatzmaßnahmen ausgleichen zu lassen, d.h. wenn die schädigung/zerstörung der natur/lebensgrundlagen aus wirtschaftlichen gründen angeblich nicht vermeidbar ist, erteilt der staatliche naturschutz einfach eine ausnahmegenehmigung mit auflagen zu so genannten "ausgleich- und ersatzmaßnahmen" die dem volk suggerieren sollen, dass der eingriff/zerstörung an einem ort/stelle durch ausgleichs-/ersatzmaßnahmen an anderer stelle/ort ausgleichbar/ersetzbar ist---damit hat der deutsche naturschutz/gutachter sich von der wirtschaft korumpieren lassen und ist dadurch selbst korrupt/käuflich geworden, wie alles in unserer zwanghaften "wachstumsgesellschaft"
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