Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
23.07.2017 | 13:05 | Glyphosat-Zulassung 
Diskutiere mit... 
   3   2

Keine Wiederzulassung von Glyphosat ohne Mehrheit der Mitgliedstaaten

Brüssel - Die Europäische Kommission wird eine Neuzulassung des Pflanzenschutzmittelwirkstoffs Glyphosat nicht vornehmen, sollte es keine qualifizierte Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten dafür geben.

Glyphosat-Zulassung
(c) proplanta
Wie EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis beim Agrarrat am Montag (17.7.) gegenüber den Landwirtschaftsministern in Brüssel erklärte, soll mit dieser Vorgehensweise sichergestellt werden, dass die Verantwortung für eine Neuzulassung des Herbizidwirkstoffs gemeinsam getragen wird. Gleichzeitig betonte der Litauer, dass er Glyphosat nicht für krebserregend halte. Er verwies auf die Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sowie der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA). Zudem sei eine Reihe weiterer Behörden weltweit, unter anderem in Kanada, Australien, Neuseeland und Japan, ebenfalls zu dem Urteil gelangt, dass Glyphosat nicht krebserregend sei, stellte der Gesundheitskommissar fest.

Agrarkommissar Phil Hogan bestätigte, dass die Aussage von Andriukaitis die Haltung der gesamten EU-Kommission wiederspiegle. Allerdings wollte Hogan sich nicht ausmalen, was passiert, sollte es kein positives Votum der Mitgliedstaaten geben. Am Dienstag vorletzter Woche hatte die Kommission den EU-Ländern ihren Entwurf über die geplante Neuzulassung des Totalherbizidwirkstoffs für zehn Jahre zukommen lassen.

Zustimmung keinesfalls sicher

In der Diskussion um die Wiederzulassung im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (SCoPAFF) am Mittwoch (19.7.) und Donnerstag (20.7.) wurde unter anderem über die Dauer derselben diskutiert. Maximal sind 15 Jahre möglich; der Vorschlag der Kommission bleibt fünf Jahre darunter. Zudem wurden mögliche gesundheitsschädigende Effekte des Wirkstoffs sowie die Resultate wissenschaftlicher Untersuchungen hierzu thematisiert.

Darüber hinaus verwiesen einige Mitgliedstaaten auf die Auswirkungen von Glyphosat auf die Biodiversität. Gefragt nach dem geplanten deutschen Abstimmungsverhalten, erklärte ein Sprecher des Bundeslandwirtschaftsministeriums gegenüber AGRA-EUROPE, dass die Bundesregierung derzeit den Verordnungsvorschlag der Kommission prüfe. Daran anschließend wolle man sich auf eine Position festlegen.

Die Grundlage bei der Frage der Wiedergenehmigung von Glyphosat müsse die wissenschaftliche Einschätzung sein, betonte der Sprecher. Frankreichs Umweltminister Nicolas Hulot kündigte unterdessen Medienberichten zufolge bereits an, dass seine Regierung der Neuzulassung keinesfalls zustimmen werde.

Derweil forderte Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks auf, sich in der Bundesregierung für ein Nein in der Abstimmung um dieWiederzulassung einzusetzen. Sollte Deutschland nicht zustimmen, sei eine Zulassung vom Tisch, so Wenzel.
AgE
Kommentieren Kommentare lesen ( 3 )
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


Kommentare 
cource schrieb am 25.07.2017 09:41 Uhrzustimmen(43) widersprechen(23)
jede vom menschen isolierte chemikalie ist in verbindung mit anderen ein zellgift sogar das kochen/grillen/backen von eiweiß/zucker/stärke erzeugt krebserregende stoffe, deshalb hat die USA/Kalifornien glyphosat auf die liste der krebserregenden pestizide gesetzt
Niklaus Ammann schrieb am 24.07.2017 15:10 Uhrzustimmen(42) widersprechen(34)
lieber cource: es ist genau umgekehrt, Glyphosat kann durch nichts ersetzt werden, lebensmüde ist hingegen, wer Glyphosat verbieten will. Es ist allerdings richtig, dass übertriebene Glyphosat-Anwendung, die in riesigen Monokulturen endet, auch nicht die Lösung sein kann. Aber da gibt es Korrekturen, man muss nur wollen. Und sehr viele, sehr ausführliche Studien haben eben gezeigt, dass Glyphosat NICHT krebserregend ist.
cource schrieb am 24.07.2017 10:21 Uhrzustimmen(42) widersprechen(41)
selbst wenn man glypsophat von der liste der erlaubten pestizide/gifte streichen sollte bleiben noch genügend andere chemiekeulen übrig, jeder muss für sich selbst entscheiden ob er freude am leben hat oder eh lebensmüde geworden ist, dann kann er auch bedenklos allen müll einwerfen, alle anderen haben es selbst in der hand auf alle landwirtschaftlichen produkte außer bio-obst/kräuter/gemüse, zu verzichten, denn nicht nur die pestizide, auch gluten+lektine+laktose+kochen/grillen zerstören den darm/immunsystem und sorgen so für ein garantiert vorzeitiges qualvolles dahinsiechen/ableben
  Weitere Artikel zum Thema

 Beschränkungen für Glyphosat sollen weiter gelten

 Glyphosat-Verzicht: Pflügen die wirksamste Alternative

 Bezwingt der Umweltretter Glyphosat einen Traditionskonzern?

 Glyphosat-Alternative in Deutschland frühestens 2030

 GLYPHOSAT - Opfer oder berechtigtes Feindbild in unserer Küche, wo Wünsche u. Erfüllung aufeinandertreffen

  Kommentierte Artikel

 Söder setzt sich gegen Verbrenner-Aus ab 2035 ein

 2023 war Jahr der Wetterextreme in Europa

 Wind- und Freiflächen-Solaranlagen: Niedersachsen führt Abgabe ein

 Keine Reduzierung beim Fleischkonsum durch Aufklärung

 Größter Solarpark von Rheinland-Pfalz eröffnet

 Gipfelerklärung der EU setzt auf Lockerungen für Landwirte

 Grundwasser in Bayern wird weniger

 Lindnerbräu - Hoch die Krüge!

 Mutmaßlicher Wolfsangriff - mehrere Schafe in Aurich getötet

 Weniger Schadholz - Holzeinschlag deutlich gesunken