Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Gitta Connemann und Agrarsprecher Franz-Josef Holzenkamp begründeten ihre Position mit ethischen Erwägungen, aber auch mit Gründen des Tierwohls, weil Klonen für die meisten Tiere Qual und Leid bedeute.
Darüber hinaus müssten die ablehnende Haltung der meisten Verbraucher gegenüber Fleisch von geklonten Tieren sowie mögliche Folgen für die genetische Vielfalt berücksichtigt werden, erklärten die CDU-Politiker anlässlich der morgigen Verabschiedung eines gemeinsamen Antrages von Union,
SPD und Grünen.
Das von der
EU-Kommission vorgeschlagene Verbot des Klonens von Tieren zu Nahrungsmittelzwecken sei deshalb das richtige Signal, so die Parlamentarier. Allerdings gingen die Brüsseler Vorschläge nicht weit genug. Zuchtmaterialien wie Embryonen und Sperma sowie Nachkommen geklonter Tiere müssten klar gekennzeichnet werden, und zwar gemäß dem Motto, „was drin ist, muss drauf stehen“. Nur wenn Verbraucher gut informiert seien, könnten sie eine bewusste Kaufentscheidung treffen.
Mit der Verabschiedung des Antrags werde ein klares Zeichen gegen Klonfleisch, für mehr Lebensmittelklarheit und damit mehr Sicherheit für den Verbraucher gesetzt, betonen Connemann und Holzenkamp. (AgE)