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17.05.2015 | 11:30 | Nutztierhaltungsverordnung 
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Komplettausstieg aus Anbindehaltung erntet Kritik

Friedrichsdorf - Mit scharfer Kritik hat der Präsident des Hessischen Bauernverbandes (HBV), Friedhelm Schneider, auf die Forderung der Bundestierärztekammer (BTK) reagiert, vollständig aus der Anbindehaltung von Rindern auszusteigen und diese Haltungsform über die Cross-Compliance-Kontrollen zu sanktionieren.

Anbindehaltung Rinder
(c) proplanta
Trotz der hohen Arbeitsintensität sei die Anbindehaltung auch heute noch in mehr als 50 % der milchviehhaltenden Betriebe in Hessen vorzufinden, erklärte Schneider diese Woche in Friedrichsdorf. Die Position der BTK sei somit als „massiver Angriff auf die hessischen Milchviehbetriebe und die dahinter stehenden Familien“ zu werten.

In einem Schreiben an BTK-Präsident Prof. Theodor Mantel warnte Schneider vor einer pauschalen Verunglimpfung der Tierhalter. Er verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass die Anbindehaltung nach EU-Recht gestattet sei, wenn dem Bedürfnis der Tiere nach ausreichender Bewegungsfreiheit trotzdem genüge getan werde und die Rinder nicht litten.

Auch die geforderte Verschärfung der bestehenden Rechtslage über die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung wies der Landesbauernpräsident vehement zurück: „Die rechtlichen Grundlagen für Kontrollen und mögliche Sanktionierungen sind längst gegeben und müssen nicht zusätzlich geschaffen werden.“ (AgE)
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Kommentare 
KWW schrieb am 17.05.2015 19:40 Uhrzustimmen(34) widersprechen(80)
Es ist so schade, dass die Mehrheit der Standesvertreter in den Ländern und im Bund zu den ewig gestrigen gehören. Gemeint sind nicht die Vertreter der BTK.
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