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15.01.2014 | 18:00 | Limit-Forderung 
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Kranichschutz: Limit-Forderung vom Bauernverband löst Empörung aus

Groß Mohrsdorf - Die Forderung des Landesbauernverbandes nach einer Begrenzung der Zahl von Kranichen, Schwänen und Gänsen in Mecklenburg-Vorpommern hat beim Kranichschutz Deutschland Empörung ausgelöst.

Weizenfeld
(c) proplanta
Den Abschuss etwa von Kranichen in Erwägung zu ziehen, sei skandalös, sagte Geschäftsführer Günter Nowald am Dienstag in Groß Mohrdorf (Vorpommern-Rügen).

Bauernpräsident Rainer Tietböhl hatte gefordert, für Wölfe ein Limit festzulegen, «wieviel Wolf Mecklenburg-Vorpommern vertragen» könne. Das gleiche gelte für Biber, Waschbären sowie die auf den Feldern rastenden Großvögel. Kraniche zum Beispiel würden junge Rapspflanzen in Gänze aus dem Boden ziehen. Damit entstünde den Landwirten ernsthafter Schaden.

Nowald als Leiter des Kranich-Informationszentrums machte darauf aufmerksam, dass Kraniche national und international geschützt sind. Der «Vogel des Glücks» sei ein Symbolvogel für den Naturschutz und auch ein Segen für den Tourismus im Land. Im Herbst würden die Großvögel noch einmal Tausende Touristen ins Land locken.

Nowald hält zudem die Schäden bei frischen Saaten für vermeidbar, solange Getreide- oder Maisstoppelfel der vorhanden seien. Diese wirkten «wie starke Magneten auf Kraniche». Neusaatflächen in der Nähe von Mais seien fast automatisch geschützt. Nicht abgeerntete Getreide- und Maisfelder würden dagegen meist nicht aufgesucht. Falls doch einmal Kraniche auf einer Neusaat Nahrung suchen, könnten sie einfach vergrämt werden, sagte er.

Die Kranichschutz Deutschland gGmbH wurde 1996 von den Umweltorganisationen Nabu und WWF sowie der Lufthansa Umweltförderung gegründet. Ihr Ziel ist es unter anderem, dem Kranich eine sichere Brutheimat sowie störungsfreie Sammel- und Rastplätze zu erhalten. (dpa/mv)
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Kommentare 
krollipeter schrieb am 15.01.2014 22:56 Uhrzustimmen(61) widersprechen(27)
Hier wird der allgemeine Trend, alles dem Geld unterzuordnen, fortgesetzt....................
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