(c) proplanta Dazu verabschiedete die Länderkammer am Freitag einen von Nordrhein-Westfalen vorgelegten Gesetzentwurf, der nun in den Bundestag eingebracht wird. Das Töten von Tieren aus rein ökonomischen Gründen soll laut Entwurf im Tierschutzgesetz untersagt werden. Eine Übergangsfrist bis Mitte 2017 solle die Brütereien in die Lage versetzen, sich darauf einzustellen.
EU-weit ist es üblich, männliche Küken nach dem Schlüpfen zu töten. «Der Grund dafür ist, dass sie keine Eier legen können, aber auch nicht für die Mast geeignet sind, weil dafür nur speziell gezüchtete Tiere genutzt werden», heißt es in der Begründung des Antrages.
Nordrhein-Westfalens Agrarminister Johannes Remmel (Grüne) sagte in der Aussprache: «Tiere (...) sind keine Abfallprodukte.» Es könne nicht sein, dass jährlich bundesweit 50 Millionen männliche Eintagsküken vergast und geschreddert würden.
Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU) ist gegen ein Verbot. Er setzt auf die Forschung an einem neuartigen Verfahren, mit dem das Geschlecht der Küken schon vor dem Schlüpfen im Ei bestimmt werden kann. «Mein Ziel ist, dass das Töten männlicher Eintagsküken 2017 aufhört - daran arbeiten wir bereits intensiv», erklärte Schmidt am Freitag. «Ein Verbot ohne Alternative würde die Geflügelhaltung jedoch lediglich ins Ausland verlagern.». (dpa)
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