Der
Agrarausschuss stimmte in dieser Woche mehrheitlich einem entsprechenden
Gesetzentwurf von Nordrhein-Westfalen nach Maßgabe einer Änderung zu. Die Länderkammer dürfte damit auf ihrer nächsten Sitzung am 25. September beschließen, den Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes beim
Bundestag einzubringen.
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, das Töten von Wirbeltieren ohne vernünftigen Grund zur Vermeidung wirtschaftlicher Nachteile zu verbieten. Für das Töten männlicher Eintagsküken soll eine Übergangsfrist bis zum 30. Mai 2017 eingeräumt werden. Ferner soll die Bundesregierung bis Mitte 2016 einen Bericht über den Stand der Entwicklung technischer Verfahren und Methoden zur Geschlechtsbestimmung im Ei und ihre Eignung für einen flächendeckenden Einsatz in der Praxis vorlegen müssen. Zum Beauftragten des Bundesrates für die Beratung des Gesetzentwurfs im Bundestag soll Nordrhein-Westfalens Landwirtschaftsminister Johannes Remmel ernannt werden.
Der Deutsche Tierschutzbund hatte zuvor den nordrhein-westfälschen Gesetzesantrag begrüßt. „Ein rein wirtschaftlicher Grund ist niemals ‚vernünftig‘ und rechtfertigt in keinem Fall die Tötung eines Mitgeschöpfes“, erklärte Verbandspräsident Thomas Schröder. (AgE)