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27.10.2010 | 11:49
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Landesweiter Genehmigungsstopp für Großmastanlagen?
Hamm - Das niedersächsische Agrarministerium hat einem Genehmigungsstopp für agrarindustrielle Großmastanlagen im Landkreis Emsland und einer verpflichtenden Vorlage von Brandschutz- und Keimverbreitungs-Gutachten verbal zugestimmt.

Geflügelhaltung
Dies nimmt die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) zum Anlass, die Landesregierung nun auch zur unverzüglichen Umsetzung dieser Regelungen in allen niedersächsischen Landkreisen aufzufordern. Demnach haben Investoren bei Großanlagen, die nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz geprüft werden, durch ein Brandschutz-Gutachten nachzuweisen, dass die Tiere im Brandfalle rechtzeitig aus den Ställen gerettet werden können. Der emsländische Landrat Hermann Bröring hatte die Genehmigung zahlreicher Großställe vorerst auf Eis gelegt, nachdem ein Anwalt der Bürgerinitiativen den Vorrang des Tierschutzes gegenüber dem Baurecht für Agrarfabriken in die Genehmigungs-Verfahren eingebracht hatte.

Emsländische Bürgerinitiativen hatten zuvor auf viele Tausende verbrannter Tiere in Großanlagen hingewiesen. Eine Evakuierung der Tiere in solch riesigen Mastanlagen ist nach Einschätzung der AbL und des bundesweiten Bürgerinitiativen-Netzwerks „Bauernhöfe statt Agrarfabriken“ nicht möglich. § 20 der Niedersächsischen Bauordnung schreibe aber vor, dass die baulichen Anlagen so beschaffen sein müssten, dass bei einem Brand die Rettung von Menschen und auch Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich seien. Derlei Brandschutz-Vorkehrungen fehlten bisher in den Antragsunterlagen, die Tiere würden dabei überhaupt nicht berücksichtigt und somit sogar als entzündbare Brandlast gewertet.

Die AbL forderte von Landes- und Bundesregierung eine Untersuchung über den Umfang solcher Stallbrände und der dabei verbrannten Tiere. Eine niederländische Studie habe jüngst allein für die letzten 5 Jahre Stallbrände mit 23.742 toten Schweinen und 711. 934 toten Hähnchen und Puten ermittelt - analog müsse man von einem Mehrfachen derartiger Tieropfer in Deutschland ausgehen.

„Brandschutz-Vorgaben können Ställe in bäuerlichen Dimensionen und mit Auslauf der Tiere gut einhalten“, so AbL-Sprecher Eckehard Niemann, „die Genehmigung von agrarindustriellen Großanlagen mit Zigtausenden von Hühnern oder mehreren Tausenden Schweinen wird daran scheitern.“ Insofern sei die Entscheidung des Landkreises Emsland ein deutlicher und mutiger Schritt in Richtung „Bauernhöfe statt Agrarfabriken“. Diese Abkehr von der Agrarindustrie-Förderung erwarteten die Menschen angesichts der Tierschutz-, Umwelt- und Antibiotika-Skandale und der wachsenden Überproduktion nun auch von der niedersächsischen Landesregierung. (AbL)
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Massentierhaltung Großmastanlage Emsland Brandschutz Genehmigungsstopp Agrarindustrie Niedersachsen Tierschutz

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