Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
16.05.2010 | 07:17 | Landschaftspflegeprogramme 

Landschaftspflege und Naturschutz als öffentliche Leistungen in den Mittelpunkt stellen

Ansbach - Die aktuellen Herausforderungen des Klimawandels, der Schutz der biologischen Vielfalt sowie der Schutz von Wasser und Boden können nur gemeinsam auf europäischer Ebene wirksam angegangen werden.

Landschaftspflege und Naturschutz als öffentliche Leistungen in den Mittelpunkt stellen

„Deshalb setzt sich der Deutsche Verband für Landschaftspflege DVL für die Weiterführung der Gemeinsame Agrarpolitik GAP ein“. Dies macht der Vorsitzende des DVL Josef Göppel MdB bei der Präsentation der Stellungnahme des DVL für die Gemeinsame Agrarpolitik nach dem Jahr 2013 deutlich.

Grundvoraussetzung für eine nachhaltige und naturverträgliche Entwicklung der Landwirtschaft ist dabei die finanzielle Förderung durch die Gemeinsame Agrarpolitik auf europäischer Ebene. Der Einsatz der Finanzmittel muss in Zukunft aber gezielt auf Maßnahmen zum Erhalt der öffentlichen Güter und damit auf das Gemeinwohl ausgerichtet werden.

Der Deutsche Verband für Landschaftspflege DVL fordert, konkrete Ziele festzuschreiben, die für die Neuausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik einen verbindlichen Rahmen setzen. Zu diesen Zielen gehören der Stopp des Rückgangs der biologischen Vielfalt, der Schutz der natürlichen Ressourcen Wasser und Boden, der konsequente Moorschutz zur Reduktion der Freisetzung klimarelevanter Gase, der Erhalt der flächendeckenden Landbewirtschaftung sowie die Entwicklung lebendiger ländlicher und urbaner Räume. „Wir sind der Auffassung, dass die bestehenden Instrumente weiterentwickelt werden müssen“ so Göppel. Der DVL schlägt im Einzelnen vor:

  1. Die Ausrichtung der Direktzahlungen an Landwirte an den tatsächlich erbrachten Leistungen für den Erhalt öffentlicher Güter.
  2. Die Steigerung der Attraktivität der Agrarumweltprogramme durch verstärkte Regionalisierung, Flexibilisierung der Vertragsbedingungen und Wiedereinführung einer Anreizkomponente.
  3. Verpflichtende Angebote von Landschaftspflegeprogrammen zum Erhalt des natürlichen Erbes auf Basis des bisherigen Art. 57 ELER-VO.
  4. Den konsequenten Ausbau der einzelbetrieblichen Naturschutzberatung für Landwirte als einen wichtigen Erfolgsfaktor für die Agrarumweltprogramme und deren Kombination mit anderen Fördermaßnahmen der Agrarpolitik.
  5. Den Ausbau der Förderprogramme für Regionalinitiativen, vor allem der Programme zum Erhalt des „ländlichen Erbes“ und LEADER sowie die Aufnahme des integrierten Naturschutzes in die Förderung der Strukturfonds EFRE und ESF.
  6. Die Optimierung der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete und die Anhebung der Prämien, insbesondere für Landwirte, die eine Bewirtschaftung auf Grenzertragsstandorten aufrecht erhalten.
  7. Die verstärkte Ausrichtung der Investitionsförderung auf die Ziele der Ländlichen Entwicklung, den Erhalt von Kulturlandschaften und die neuen Herausforderungen durch Klimawandel und Umweltschutz.
  8. Die Entbürokratisierung der Programme durch vermehrte Pauschalierungen, Anhebung von Bagatellschwellen und die Eingrenzung von Sanktionsrisiken.

„Unsere Forderungen und Vorschläge basieren auf den Praxiserfahrungen der Landschaftspflegeverbände vor Ort“, betont Göppel. In Deutschland bestehen rund 150 regionale Landschaftspflegeverbände in 14 der 16 Bundesländer. Ihr charakteristisches Merkmal ist die Drittelparität in den Vorständen: Landwirte, Naturschützer und Kommunalpolitiker sind zu gleichen Teilen vertreten. Landschaftspflegeverbände sind gemeinnützige, eingetragene Vereine, die ausschließlich auf freiwillige Anforderung durch Grundeigentümer tätig werden. Sie arbeiten deutschlandweit mit ca. 20 000 Landwirten zusammen, unterstützen extensive, standortangepasste Nutzungen, organisieren die Pflege wertvoller Naturflächen und fördern die Diversifizierung in ländlichen Gebieten durch regionale Wirtschaftskreisläufe und sanften Tourismus.

Im Jahre 2009 verankerte der Deutsche Bundestag die Landschaftspflegeverbände als bevorzugte Umsetzungsorgane für Naturschutz und Landschaftspflege in § 3 des Bundesnaturschutzgesetzes.

Die Stellungnahme ist beigefügt oder kann unter www.landschaftspflegeverband.de heruntergeladen werden. (dvl)

Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Weitere Artikel zum Thema

 Risiken durch Klimawandel für 70 Prozent der Arbeitskräfte

 Weniger Lichtverschmutzung in Bayerns Städten

 EU-Aktionsplan zu Meeresschutz: Bundesregierung will Fahrplan vorlegen

 Wann darf ein Unternehmen mit Klimaneutralität werben?

 Grundschleppnetze zerstören Hälfte der deutschen Schutzgebiete

  Kommentierte Artikel

 Söder setzt sich gegen Verbrenner-Aus ab 2035 ein

 2023 war Jahr der Wetterextreme in Europa

 Wind- und Freiflächen-Solaranlagen: Niedersachsen führt Abgabe ein

 Keine Reduzierung beim Fleischkonsum durch Aufklärung

 Größter Solarpark von Rheinland-Pfalz eröffnet

 Gipfelerklärung der EU setzt auf Lockerungen für Landwirte

 Grundwasser in Bayern wird weniger

 Lindnerbräu - Hoch die Krüge!

 Mutmaßlicher Wolfsangriff - mehrere Schafe in Aurich getötet

 Weniger Schadholz - Holzeinschlag deutlich gesunken