Wie
Agrarministerin Silke
Lautenschläger am Sonntag in Wiesbaden mitteilte, haben seit Anfang Juli mehr als 220 hessische Landwirte eine Zinsverbilligung beantragt. Das Land fördert die Verbilligung von Kapitalmarktdarlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank. „Wir wollen in schwieriger Zeit die Zahlungsfähigkeit unserer heimischen landwirtschaftlichen Betriebe erhalten. Die ersten Erfahrungen zeigen, das unsere Sofortmaßnahme wirkt“, sagte Lautenschläger.
Zwei von drei Anträgen stammen vom Milchvieh-Betrieben
Nach ihren Worten wurden bereits 186 Kredite mit einer Darlehenssumme in Höhe von knapp 9,5 Millionen Euro bewilligt. Die durchschnittlich beantragte Darlehenshöhe lag bei 50.000 Euro. Zwei von drei Anträgen nach den Richtlinien des „Hessischen Liquiditätshilfeprogramms Landwirtschaft (HLL)“ stammten von Milchvieh-Betrieben. Das HLL ist ein Förderinstrument, mit dem – zweckgebunden für betriebliche Ausgaben – die Liquiditätslage landwirtschaftlicher Betriebe stabilisiert werden soll.
Zinsverbilligung um zwei Prozent – Obergrenze: 100.000 Euro Anträge müssen direkt beim Landwirtschaftsministerium gestellt werden. Antragsteller benötigen eine Kreditbereitschaftserklärung der Hausbank. Die Förderung erfolgt als vierjähriges Liquiditätshilfedarlehen. Es wird hierbei in 2009 eine Zinsverbilligung um 2 Prozent (jeweils ein Prozent vom Bund und vom Land Hessen) für ein Abzahlungsdarlehen mit einer Laufzeit von vier Jahren (im ersten Jahr tilgungsfrei) bis zu einer Darlehenshöhe von 100.000 Euro gewährt. Der Darlehensmindestbetrag beträgt 5.000 Euro. Investitionen in Maschinen und Traktoren können nicht zinsverbilligt werden. (hmuelv)