«Wenn es tatsächlich gravierende Meldelücken und damit Vollzugsdefizite in den Bundesländern geben sollte, sind diese von den zuständigen (Landes-)Behörden abzustellen», erklärte Schmidt am Mittwoch in Berlin. Bauern, die Hühner, Puten, Schweine oder Rinder halten, sind neuerdings per Gesetz verpflichtet, alle sechs Monate zu melden, welchen Wirkstoff sie wie vielen Tieren in welchen Mengen über wie viele Tage geben. Nach einem Medienbericht haben Tausende Betriebe den zuständigen Stellen aber gar keine Angaben übermittelt.
«Die Rechtslage ist klar: Wer angewendet hat, muss melden. Wer angewendet hat und nicht meldet, verstößt gegen das Arzneimittelgesetz», teilte Schmidt weiter mit. Er erwarte, dass die Länder bei der Durchsetzung «ihren Vollzugspflichten nachkommen».
Die Daten sind deshalb wichtig, weil über den bundesweiten Vergleich festgelegt wird, welche Landwirte zu viel
Antibiotika einsetzen. Gegensteuern muss etwa, wer gemessen am Betriebstyp in der oberen Hälfte oder im oberen Viertel liegt.
In der Tiermast sollen generell weniger Antibiotika eingesetzt werden. Sonst besteht die Gefahr, dass die Medikamente bei der Behandlung von Krankheiten beim Menschen nicht mehr wirken. (dpa)