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08.05.2016 | 13:24 | Pflanzenkrankheiten 

Neue EU-Regeln zur Pflanzengesundheit rücken näher

Brüssel - Im Kampf gegen die Ausbreitung von Pflanzenkrankheiten und -schädlingen soll die Europäische Union künftig Listen von Pflanzen aufstellen, die nicht oder die nur unter bestimmten Bedingungen in die Gemeinschaft eingeführt werden können.

Pflanzengesundheit
(c) proplanta
Dafür hat sich der Landwirtschaftsausschuss des Europaparlaments auf seiner jüngsten Sitzung in der letzten Aprilwoche in Brüssel ausgesprochen. Pflanzen mit „hohem Risiko“ sollten einer Bewertung unterzogen werden, bevor sie in die jeweilige Kategorie eingestuft werden, heißt es in dem mit großer Mehrheit angenommen Bericht der britischen Europaabgeordneten Anthea McIntyre.

„Wir müssen sowohl unsere Biodiversität schützen als auch verhindern, den Pflanzenhandel durch unnötige bürokratische Auflagen zu unterdrücken“, erklärte das Fraktionsmitglied der Europäischen Konservativen und Reformer (EKR) zu der geplanten Neufassung bestehender Regelungen, auf die sich im Grundsatz bereits Mitte Dezember 2015 die Unterhändler von Europaparlament, Rat und Europäischer Kommission verständigt hatten. Die Einigung über die neugefasste Verordnung muss jetzt in mehreren Schritten von den EU-Gesetzgebern noch formell bestätigt werden.

Feuerbakterium als Warnung

Mit den neuen Regeln wird ein Bewertungsmechanismus eingeführt, mit dem schnell Pflanzen und Pflanzenprodukte aus Nicht-EU-Ländern identifiziert werden sollen, die mit Pflanzenschädlingen befallen sein oder andere Gesundheits gefährdungen mit sich bringen können. Für Aufsehen hatte im Jahr 2013 das mutmaßlich aus Amerika eingeführte Feuerbakterium - Xylella fastidiosa - gesorgt, das in Italien zu großen Ernteverlusten bei Oliven geführt hatte.

Mit dem geplanten Regelwerk wird die Kommission befugt, EU-Einfuhrverbote zu verhängen. Ausgeweitet werden sollen Zertifizierungsanforderungen zur Pflanzengesundheit für alle Pflanzen und Pflanzenprodukte aus Drittstaaten, egal ob sie direkt von Händlern, auf dem Postweg oder im Reisegepäck eingeführt werden. Ausgenommen von den Vorschriften bleiben nur Privatreisende, die geringe Mengen bestimmter Pflanzen in die EU einführen. „Der Bericht des Landwirtschaftsausschusses gewährleistet der EU, ein Gleichgewicht zwischen der Sicherstellung des Pflanzenhandels und der Antwort auf Bedrohungen“, so McIntyre.

Kompensation für Züchter geplant

Mit dem geplanten Regelwerk verpflichten sich die Mitgliedsländer zur Aufstellung von Mehrjahresprogrammen. Darin sollen sie auflisten, wie sie eingeführte gefährliche Schädlinge rechtzeitig aufdecken und dann bekämpfen wollen. Aktualisiert werden sollen auch bestehende Regelwerke sowie Kompensationsmodelle für Züchter, deren Pflanzen zur Schädlings- oder Krankheitsbekämpfung vernichtet werden müssen. Das Regelwerk erlaubt den Ländern, zum„Schutz des öffentlichen Interesses“, auch auf privatem Grund und Boden Tilgungsmaßnahmen anzuordnen, um damit jeglichen Befall zu eliminieren. Der vom Landwirtschaftsausschuss beschlossene Text muss jetzt noch vomMinisterrat angenommen werden. Danach geht er wieder an den Landwirtschaftsausschuss zurück. Um endgültig und unmittelbar in Kraft zu treten, muss er dann in Zweiter Lesung vom Europaparlament angenommen werden.
AgE
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