Wie das zuständige Landwirtschaftsministerium zu dieser Entscheidung aus der vergangenen Woche mitteilte, soll die entsprechende Agrarumweltmaßnahme „AL1 - Anbau vielfältiger Kulturen im Ackerbau“ zunächst an die neuen Greening-Vorgaben angepasst werden, die nun einen deutlich höheren Anrechnungsfaktor für Leguminosen vorsehen als bei der Konzeption der AL1-Förderung gedacht.
Damals sei man davon ausgegangen, dass Leguminosen mit dem Faktor von 0,3 als ökologische Vorrangflächen anrechenbar sein würden. Diese Einstufung hätte den Anbau von Eiweißpflanzen im Vergleich zu anderen Möglichkeiten, ökologische Vorrangflächen zu gestalten, wirtschaftlich unattraktiv gemacht, erläuterte das Ressort.
Um das Interesse an der Leguminosenproduktion zu stärken, sei daher die zusätzliche Förderung von maximal 119 Euro/ha für alle Ackerflächen von Betrieben festgelegt worden, die mindestens fünf verschiedene Hauptfruchtarten und mindestens 10 % Leguminosen beziehungsweise Leguminosengemenge anbauten.
Inzwischen sei aber der Anrechnungsfaktor der EU-Kommission auf 0,7 erhöht worden. Unter diesen Voraussetzungen dürfte der Anbau von Eiweißpflanzen als ökologische Vorrangfläche für viele Landwirte interessant werden, stellte das Ministerium fest.
Weil es sich bei der, erst im vorigen Frühjahr eingeführten Agrarumweltmaßnahme um eine fünfjährige Verpflichtung handle, solle 2014 zunächst untersucht werden, wie sich die Änderungen beim Greening auswirkten. Im nächsten Jahr werde die Förderung „aller Voraussicht nach“ unter neu angepassten Bedingungen und mit neuen Fördersätzen wieder angeboten. (AgE)
Förderwegweiser Niedersachsen