Wie das Wiener Landwirtschaftsministerium mitteilte, wurde gestern im Ministerrat das „Gentechnik-Anbauverbots-Rahmengesetz“ beschlossen. Damit soll sichergestellt werden, dass das EU-Selbstbestimmungsrecht beim Anbau von
Genpflanzen von den zuständigen Bundesländern einheitlich umgesetzt wird und kein „Flickenteppich“ im Land entsteht. „Mit dem Gesetz ist endgültig klar, dass die österreichischen Felder gentechnikfrei bleiben. Damit schaffen wir Rechtssicherheit für die Bundesländer, vor allem aber für die Bäuerinnen und Bauern sowie für die die Konsumentinnen und Konsumenten“, betonte Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter.
Der
Gesetzentwurf wird laut Angaben der Pressesprecherin des Ministeriums, Natascha Unger, voraussichtlich erst nach der Sommerpause in den Nationalrat, dem Parlament, kommen; er benötigt dort eine Zweidrittelmehrheit, da auch Verfassungsfragen betroffen sind. Bisher liegt nämlich die Zuständigkeit für Anbauverbote bei den einzelnen Bundesländern. Diese stehen zwar hinter der Gentechnikfreiheit auf dem Acker, haben aber im Vorfeld des Rahmengesetzes Bedenken bezüglich des Verlustes von Entscheidungskompetenzen geäußert.
Das Landwirtschaftsministerium ist nach Aussage ihrer Sprecherin jedoch zuversichtlich, die erforderlichen Mehrheiten zu erhalten. Entsprechende Vorgespräche würden laufen. Die bisher von den Ländern erlassenen Anbauverbote auf Basis von Gentechnik-Vorsorgegesetzen haben nach Auffassung des Wiener Agrarressorts keine EU-rechtliche Absicherung. Diese soll mit dem Gentechnik-Anbauverbots-Rahmengesetz geschaffen werden. (AgE)