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12.02.2017 | 11:00 | Genehmigungsverfahren 

Pflanzenschutzmittelzulassung soll weiter optimiert werden

Berlin - Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln dürfte in Zukunft nicht einfacher werden, allerdings gibt es auf Behördenebene zumindest Ansätze für effizientere Genehmigungsverfahren.

Zulassung von Pflanzenschutzmitteln
(c) proplanta
Das ist bei einem Gespräch zu den aktuellen Entwicklungen in der Pflanzenschutzmittelzulassung deutlich geworden, das die Union der Deutschen Kartoffelwirtschaft (UNIKA) am Dienstag (7.2.) in Berlin mit dem Präsidenten des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Dr. Helmut Tschiersky, geführt hat. Dieser wies darauf hin, dass die Europäische Union zwar in Bezug auf die Mittelzulassung ein einheitliches Rechtssetzungssystem aufweise, in den einzelnen Mitgliedstaaten aber teils ein sehr unterschiedliches Verwaltungsrecht gelte.

Nicht ohne Bedeutung ist Tschiersky zufolge beispielsweise der Umgang mit Zulassungsanträgen. So könne inmanchen Ländern beispielsweise bei zu großer Antragslast ein Antragsstopp verhängt werden, während in Deutschland uneingeschränkt jeder Antrag einen Rechtsanspruch auf Prüfung nach sich ziehe. Dies führe mitunter dazu, dass Antragssteller aus anderen EU-Mitgliedstaaten auf Deutschland auswichen, was das Problem hierzulande noch verschärfe, erläuterte der BVLPräsident.

Die jetzt auf Behördenebene eingeführte Prüfung der Antragsqualität und die Umstellung auf digitale Antragstellung sind deshalb nach seiner Einschätzung wichtige Stellschrauben zur Optimierung des gesamten Prüfverfahrens in Deutschland. Weitere Schritte wie beispielsweise die Priorisierung wichtiger Wirkstoff-Prüfverfahren müssten aber folgen.

Bei Kommunikation neueWege gehen

Im Zusammenhang mit der Rückstandsproblematik bezeichnete Tschiersky die Kartoffelbranche wegen der bei Kartoffeln äußerst selten auftretenden Grenzwertüberschreitungen als „Musterschüler“. Das hier erreichte Niveau ist ihm zufolge ein wichtiges Argument in der notwendigen Kommunikation der Branche, aber auch der Behörden mit dem Verbraucher. Tschiersky warnte allerdings vor dem Fehler, auf herkömmliche Medien zu setzen. Stattdessen müsse man den veränderten Konsumentengewohnheiten folgen und beispielsweise verstärkt in den sozialen Medien präsent sein, empfahl der BVL-Präsident. Genauso wichtig ist nach seiner Überzeugung der Auftritt der öffentlichen Stellen als „ehrlicher Makler“, die gerade in Zeiten von „Fake news“ wesentlich zur Versachlichung der Diskussion beitragen könnten. Informationskampagnen, die über diese Aufgabe hinausgingen, seien hingegen nicht Aufgabe von Behörden, betonte Tschiersky. Alles andere ist nach seinen Worten „Politik“.
AgE
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