cource schrieb am 25.03.2017 08:14 Uhr | (40) (34) |
eine schinderseele wird den pakt mit dem geld/teufel bedenkenlos eingehen und sich bis zum bitteren ende freiwillig versklaven
wfd schrieb am 23.03.2017 16:53 Uhr | (18) (11) |
Trotz mancherlei Anpassungen u.a. das landw. Erbrecht betreffend. Habe ich es persönlich aber auch in meinem näheren Umfeld mehrfach beobachten können, dass die ältere Generation, trotz des intensiven Engagements externer Berater wie z.B. Landwirtschaftskammern oder Steuerberatern, nur zögernd dazu durchringen kann, den landwirtschaftlichen Betrieb auf den vorgesehenen Betriebsnachfolger zu Lebzeiten zu übertragen. Die maßgeblichen Schwierigkeiten einer finalen Übertragung sind hierbei stets gleicher Coleur, die ich kurz an dieser Stelle erwähnen möchte: 1. Weichende Erben-> Eltern stehen unter hohem emotionalem Druck allen Kindern etwas hinterlassen zu wollen. Oft verhindert ein Konsens innerhalb der Familie über die Höhe von Abfindungsansprüchen, Dauer der Spekulationsfristen von Nachabfindungsansprüchen und Rückfallklauseln im Falle kinderloser Lebensgemeinschaften zudem eine Einigung unter den Beteiligten. 2. Das ehrgeizige, wenn auch irrationale, Ziel der Eltern den Betrieb schuldenfrei abgeben zu wollen, führt häufig zu erheblichem Investitionsstau innerhalb der Unternehmung. 3. Aufgrund immernoch zögerndem Handeln der älteren Generation den Betrieb zu Lebzeiten zu übergeben, führt dies in den meisten Fällen zu dem ungünstigen Fall der vorherrschenden Erbfolge in Form eines Berliner Testaments. Aufgrund der Tatsache,dass der seit Jahren angedachte Junglandwirt im elterlichen Betrieb sein Engagement über Jahrzehnte als "Familienangehöriger Angestellter" unter Verzicht einer marktgerechten Entlohnung auf den Moment der Übertragung des landw. Betriebes zurückgestellt hat und dieser Moment in der Regel erst nach intensivem Disput einer häufig zerstrittenen Erbengemeinschaft dann Eintritt, wenn der Junglandwirt das 40. Lebensjahr deutlich überschritten hat, ist nicht nachvollziehbar, dass die Unterstützung seit Jahren nur dem Junglandwirt bis Vollendung des 40. Lebensjahr zu Gute kommt, der das Glück aufgeschlossener und beratungsoffenen Elternteile zu Teil wurde.
trakifreund schrieb am 23.03.2017 10:56 Uhr | (25) (33) |
Eine Idee in die richtige Richtung.....aber, woher sollen diese Junglandwirte "Pachtflächen" bekommen. Die Kirche , die BVVG verpachtet nur an höchstbietende und da haben die Junglandwirte gegenüber den Agrarkonzernen keine Chance.
Ändert man die Förderrichtlinien, d.h. die Direktzahlungen werden bei 150.000.-- € , bei 330.--€ Hektarsatz gekappt, dann sehe ich Chancen für Junglandwirte. Gleichzeitig sollten an juristische Personen garkeine Direktzahlungen mehr geleistet werden. Hier ist der Knackpunkt, wo die Industrie als Gesellschafter zum Landwirt wird.
Es gibt viel zu tun, um wieder Leben in die Dörfer zu bekommen.