Patente auf Tiere und Pflanzen, die den Zugang zur Genetik von Nutztieren und -pflanzen begrenzen, lehnt der Deutsche
Bauernverband (DBV) grundsätzlich ab. Im deutschen Patentgesetz seien jedoch Ausnahmen für Landwirte und Züchter geschaffen worden.
Das neue EU-Patent lässt dagegen befürchten, dass diese positiven Regelungen zukünftig ausgehebelt werden, erklärte der Generalsekretär des
DBV Helmut Born. Zwar wurde das Landwirteprivileg in das Regelungspaket aufgenommen. Das Züchterprivileg gilt dagegen zumindest nach dem Wortlaut nur für Pflanzen, nicht für Tiere. Auch die deutsche „Auskreuzungsregelung“ ist nicht enthalten. „In diesen Punkten muss dringend nachgebessert werden“, machte Born deutlich.
Nach der Auskreuzungsregelung bleibt biologisches Material, das im Bereich der Landwirtschaft unbeabsichtigt gewonnen wurde, vom Patentschutz ausgenommen. Sie wurde in Deutschland aufgrund der negativen Erfahrungen aus dem amerikanischen Rechtsraum eingeführt, um Landwirte vor dem Haftungsrisiko zu schützen, wenn patentiertes Material auf ihren Flächen auskreuzt.
Der Bauernverband hat in den Verhandlungen zum EU-Patent von Beginn an die Aufnahme des Landwirte- und Züchterprivilegs und der Auskreuzungsregelung gefordert. Zumindest bedürfe es einer Regelung, wonach nationale mit der Biopatentrichtlinie in Einklang stehende Ausnahmen auch weiterhin gelten. Auch die Bundesregierung hatte sich dafür in den Verhandlungen zwischen EU-Parlament,
EU-Kommission und dem Justizministerrat (Trilog-Verhandlungen) eingesetzt. (dbv)