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15.02.2017 | 11:38 | Biokraftstoffe und Steuerbefreiungen 

Regierungsstreit über Energiesteuer-Pläne vorerst beigelegt

Berlin - Der monatelange Streit innerhalb der Bundesregierung über das Energiesteuer-Gesetz ist vorerst beigelegt.

Biokraftstoffe
Im Mai 2016 legt Finanzminister Schäuble den Ministerkollegen seine Pläne zum Abbau von Begünstigungen bei der Stromsteuer vor. Doch aus den Ressorts kommt Widerstand. Nach Kompromissen kann das Kabinett nun endlich entscheiden. Aber auch Brüssel hat ein Wort mitzureden. (c) proplanta
Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Landwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) einigten sich nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur darauf, dass die strittige steuerliche Begünstigung von Biokraftstoff zunächst beibehalten wird.

Damit kann der Gesetzentwurf nach etwa neunmonatigem Streit zwischen den Ressorts an diesem Mittwoch vom Kabinett verabschiedet werden. Schmidt und die CSU pochen auf eine Verlängerung der Steuervorteile für Biokraftstoffe, die nach Schäubles Plänen eigentlich auslaufen sollten. Das Finanzministerium hatte das geplante Aus dieser Subventionen mit EU-Vorgaben begründet.

Zuvor hatte das Wirtschaftsministerium Front gemacht gegen die Pläne Schäubles zur Begrenzung der Stromsteuerbefreiung für Eigenstrom aus Solaranlagen. Dieser wollte die Steuerbefreiung abschaffen und künftig mit der Energiesteuer belasten. Sein Argument: Dieser Solarstrom sei schon von der Ökostrom-Umlage befreit und wäre damit doppelt begünstigt. Dies sei nach dem EU-Beihilferecht problematisch. Aus Sicht des Wirtschaftsressorts ist eine Befreiung von der Stromsteuer mit EU-Recht vereinbar.

Nun bleibt es bei den Steuerbefreiungen für Strom aus Klein- und Solaranlagen. Die EU-Kommission muss diese Beihilfen aber prüfen.

Streit gab es auch über den Steuervorteil für Wagen mit Autogas-Antrieb. Das nutzen etwa eine halbe Million Autofahrer. Die bis 2018 befristete Begünstigung für Flüssiggas (Autogas, LPG) soll auslaufen. Betreffende Autofahrer müssen dann tiefer in die Tasche greifen. Die Steuerbegünstigung für als Kraftstoff verwendetes Erdgas dagegen wird über 2018 hinaus bis Ende 2026 verlängert - ab 2024 aber sukzessive verringert. Mit Erdgas fahren aber weit weniger als mit Autogas.

Geschaffen wird auch eine Entlastungsmöglichkeit für Elektro- und «Plugin-Hybridfahrzeuge», die im öffentlichen Personennahverkehr eingesetzt werden. Dies führe zu einer Gleichstellung mit der Steuerbegünstigung für Oberleitungsbusse und den Schienenverkehr.
dpa
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