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16.08.2015 | 15:40 | Einwand 

SPD: Aufhebung des Steigerwald-Schutzgebiets rechtswidrig

München - Nach der Aufhebung des Naturschutzgebiets Steigerwald gehen die Wogen weiter hoch: Die Landtags-SPD vermutet, dass die Entscheidung rechtswidrig war.

Naturschutzgebiet
(c) proplanta
Die beiden Abgeordneten Harry Scheuenstuhl und Florian von Brunn fordern deswegen Akteneinsicht bei der Regierung von Oberfranken. In einem Brief an den Regierungspräsidenten bitten beide um «zeitnahe Terminvorschläge». Brunn und Scheuenstuhl berufen sich ihre Informationsrechte als Abgeordnete und auf das bayerische Umweltinformationsgesetz.

Die Regierung von Oberfranken hatte am Mittwoch das knapp 800 Hektar große Naturschutzgebiet im Steigerwald aufgehoben. Dass die Staatsregierung das Naturschutzgebiet wegen heftiger Proteste vor Ort aufheben lassen wollte, war bekannt. Der Zeitpunkt kam aber für Naturschützer überraschend. «Das ist ein rein politisch motiviertes Verfahren gewesen», sagte Scheuenstuhl. «Für mich das eine Farce. Das Vorgehen hat nichts mehr mit Rechtsstaatlichkeit zu tun.»

«Es gab 52 Einwendungen gegen die Aufhebung des Naturschutzgebiets», argumentierte von Brunn. «In dieser kurzen Zeit können die gar nicht alle sachgerecht bearbeitet worden sein.» Anders als üblich hätten die Behörden auch keine Bewertung der abgewiesenen Einwände vorgenommen. «Das halte ich für sehr obskur.»

Der Bund Naturschutz hat bereits eine Klage angekündigt. Auch die SPD behält sich weitere Schritte vor: «Wir werden uns das ganz genau anschauen», sagte von Brunn. «Im Zweifel packen wir auch noch härtere Bandagen aus.» (dpa/lby)
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