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15.04.2016 | 15:17 | Angelverbot 

Sachliche Debatte für Freizeitfischerei gefordert

Schwerin - Die Fischerei und das kleinfischerliche Handwerk gehören seit Jahrhunderten zu Mecklenburg-Vorpommern.

Angelverbot
(c) proplanta
"Dieser Tradition fühle ich mich persönlich verbunden. Denn die Fischer bilden, trotz großer Herausforderungen, einen beachtlichen Wirtschaftszweig. Außerdem hat die Branche eine große Bedeutung für den Tourismus in unserem Land“, sagt Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern, anlässlich der morgigen Mitgliederversammlung des Landesfischereiverbandes MV e.V. in Raben Steinfeld.

Der Landesfischereiverband MV vereint sämtliche Sektoren der Fischerei: Hochseefischer, Kutter- und Küstenfischer, Binnenfischer sowie Freizeitfischer. Wichtige Themen prägten alle vier Bereiche im vergangenen Jahr.

„Ein besonderes Ereignis für die Hochseefischerei war die Indienststellung des neuen Trawlers „Mark“ der Warnemünder Hochseefischerei GmbH – der erste Neubau der deutschen Hochseefischereiflotte seit 19 Jahren. Der hochmoderne, komplett eigenfinanzierte Trawler trägt sowohl Umweltkriterien Rechnung als auch der europäischen Fischereipolitik unter Berücksichtigung wichtiger Nachhaltigkeitskriterien. So trägt etwa die Hälfte der Anlandungen das MSC-Siegel“, sagt der Minister.

Das Thema wird auch die Kutter- und Küstenfischer zunehmend beschäftigen. „Erfreulich ist, dass wir für die Heringsfischerei weiterhin mit moderat steigenden Quoten rechnen können. Für 2016 dürften für die Betriebe aus MV ca. 8.700 Tonnen zur Verfügung stehen“, berichtet Dr. Backhaus.

„Bei den Binnenfischern spielt der Verlauf der Tourismussaison eine große Rolle für den wirtschaftlichen Erfolg. Mit 2.400 Seen ist MV ein Wasserparadies, das viele Angelfreunde anzieht. Im Nordosten leben ca. 100.000 Angler. Mit mehr als 43.000 Mitgliedern in 603 Vereinen gehört der Landesanglerverband MV zu den größten und stärksten Interessensvertretern im Nordosten. Man darf aber nicht vergessen, dass Angeln, so populär es auch ist, in der Natur stattfindet. Sie ist für unser Bundesland die größte Kostbarkeit, die wir zu bieten haben und die wir unbedingt für die nächsten Generationen erhalten müssen“, mahnt der Minister.

„Allerdings muss man dabei auch die Kirche im Dorf lassen. Forderungen nach einem pauschalen Angelverbot in den FFH-Gebieten können nicht die Lösung sein. Mit Hinweis auf den Beschluss der Agrarminister 2011, wonach Nachweise über die Auswirkungen der Fischerei zu erbringen sind, hat sich mein Haus dafür eingesetzt, dass das Verbot der Freizeitfischerei zunächst ausgesetzt wird. Was wir brauchen, sind differenzierte Regelungen, die in einem ausgewogenen Verhältnis stehen zwischen Nutzerinteressen und Naturschutz. Daher erfolgt die Aufstellung der FFH-Gebietsmanagementpläne auch unter Beteiligung der Betroffenen.“

Eine sachliche, unaufgeregte Diskussion fordert der Minister auch im Umgang mit der Kegelrobbe. „Uns liegen derzeit keine belastbaren Erkenntnisse vor, dass aufgrund des Vorkommens der Kegelrobbe Fischbestände signifikant abgenommen haben oder gar geschützte Arten wieder verschwunden sind. Eindeutig ist aber auch, dass wir bei der Kegelrobbe sowie beim Kormoran zu einem ausgewogenen Gleichgewicht kommen müssen, unter Umständen auch mit der Festlegung von Bestandsobergrenzen.“

„Ebenfalls gilt es, beim Kormoran sinnvoll abzuwägen zwischen Schutz- und Nutzungsinteressen im Hinblick auf eine dynamische Populationsentwicklung. Wie wir wissen, ist das Tier eine nach Europäischem Artenschutzrecht geschützte Art. Mit der Kormoranverordnung des Landes haben wir unter den gegebenen Rahmenbedingungen eine gute Regelung getroffen, die vor allem im Binnenland Maßnahmen zur Bestandsregulierung ermöglicht. Darüber hinaus stehen 2016/2017 Haushaltsmittel zur Minderung wirtschaftlicher Belastungen in der Binnenfischerei, insbesondere in Teichwirtschaften, zur Verfügung. In den nächsten zwei Jahren sind das jeweils bis zu 100.000 Euro.“

Die schönsten Angelteiche in Deutschland



Pd
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