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25.10.2010 | 14:46 | Strukturwandel  

Sachsen-Anhalt fördert Abriss von Gebäuden im ländlichen Raum

Magdeburg - Der Abriss von Gebäuden im ländlichen Raum wird in Sachsen-Anhalt gefördert. Für viele Gebäude in den Dörfern des Landes gibt es durch Strukturveränderungen und Bevölkerungsrückgang keine Verwendung mehr.

Gebäudeabriss
Private Eigentümer und Kommunen können einen Förderantrag zum Abriss von Gebäuden nach der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung in Sachsen-Anhalt“ (RELE) stellen.

Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens unterstrich die hohe Bedeutung eines attraktiven Siedlungsumfeldes. Verfallene Gebäude, darunter auch alte Stallanlagen, hätten negative Folgewirkungen für den gesamten Ort. Das Erscheinungsbild verschlechtere sich und es fehle die Motivation der Nachbarn, in die eigenen Gebäude zu investieren. Dieses könne der Anfang einer Spirale nach unten sein: „Im Umfeld verfallender Bausubstanz entwickelt sich ein Klima fehlender Investitionsbereitschaft. Ein Wertverlust der Immobilien in der Nachbarschaft kann die Folge sein“, sagte Aeikens.

Mit der Richtlinie RELE hat das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt die für den ländlichen Raum wichtigsten Landentwicklungsinstrumente, die Flurneuordnung, den ländlichen Wegebau und die Dorferneuerung zusammengefasst um damit eine Grundvoraussetzung für eine integrierte ländliche Entwicklung geschaffen.

Die Förderung erfolgt auf der Grundlage einer Dorfentwicklungsplanung oder gleichgestellter Planungen zum Beispiel integrierter ländlicher Entwicklungskonzepte (ILEK) oder Leader-Konzepte. Sowohl über die Dorferneuerung, als auch über die Dorfentwicklung können Gemeinden bei einem Höchstbetrag von bis zu 350.000 Euro mit bis zu 65 % und sogenannte natürliche und juristische Personen bei einem Höchstbetrag von bis zu 30.000 Euro mit bis zu 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden. Über die Dorfentwicklung können natürliche und juristische Personen nur gefördert werden, wenn das Vorhaben der Umsetzung eines LEADER-Konzeptes dient.

Für Vorhaben, die der Umsetzung eines zertifizierten Leitprojektes aus einem ILEK, oder einem LEADER-Konzept dienen, kann ein Zuschlag auf den Fördersatz von bis zu 10 % gewährt werden. Förderanträge können bei den Ämtern für Landwirtschaft- Flurneuordnung und Forsten (ALFF) gestellt werden. (PD)
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