Mit dem „Herbstpaket" hat der
Bundesrat insgesamt sechs landwirtschaftliche Verordnungen angepasst. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Direktzahlungsverordnung.
In dieser werden ab 2015 „Blühstreifen für Bestäuber und andere Nützlinge" gefördert. Damit wird ein Beitrag zur Stärkung der Bienenpopulation geleistet. Entlang von Fliessgewässern sind in den Biodiversitätsförderflächen neu maximal 20 Prozent unproduktive Strukturen wie Gehölze oder Steinhaufen beitragsberechtigt.
Als Kompensation für die vom Parlament eingeführte Inlandleistung beim Fleischimport werden die Versorgungssicherheitsbeiträge auf Grünland um 50 Fr./ha reduziert und aufgrund von früheren Sparvorgaben die Direktzahlungen bis 2017 um 1,9 Prozent gekürzt. Diese Sparbeschlüsse stehen unter Vorbehalt des Budgetbeschlusses durch das Parlament in der kommenden Wintersession.
Die Änderung der Agrareinfuhrverordnung sieht u.a. eine Senkung des Ausserkontingentzollansatzes für Brotweizen auf 40 Fr. pro 100 kg vor. Mit der Senkung der Ausserkontingentszollansätze für Getreide zur menschlichen Ernährung werden Inkohärenzen im Grenzschutz von rohem und verarbeitetem Getreide behoben. (blw)