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11.04.2013 | 16:21 | Gemeinsame Agrarpolitik 

Trilog zur EU-Agrarreform hat begonnen

Berlin - In Brüssel beginnt heute der Trilog von Ministerrat, Europäischem Parlament (EP) und EU-Kommission zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013.

EU-Agrarreform
(c) proplanta
Für die Raiffeisen-Genossenschaften sind vier Themen von vorrangiger Bedeutung:

1. Greening
Wegen der bereits heute weltweit knappen Versorgungsbilanz bei Getreide und eines kontinuierlichen Verlustes von landwirtschaftlichen Nutzflächen in der EU hat der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) stets erhebliche Bedenken gegenüber der von der Kommission vorgeschlagenen Ausweisung von 7 Prozent der Ackerflächen als ökologische Vorrangflächen angemeldet. Die Positionen von Ministerrat und EP, die auf einen niedrigeren Prozentsatz abzielen, gehen nach Auffassung des DRV in die richtige Richtung. Ziele müssen ein hohes Maß an Flexibilität dieser Regelung und die Berücksichtigung bereits erbrachter Umweltleistungen der Landwirtschaft sein.

2. Degression und Kappung von Direktzahlungen
Mit Blick auf die besondere Betroffenheit der in Ostdeutschland als Mehrfamilienbetriebe geführten Agrargenossenschaften, die dort rund ein Drittel der Agrarflächen bewirtschaften, lehnt der DRV grundsätzlich eine Degression und Kappung der Direktzahlungen ab.

Die Position des Ministerrats, dass die Mitgliedstaaten entsprechend ihren Erfordernissen über Kappung und Degression entscheiden und verfahren können, wertet der DRV als Fortschritt. Mit Blick auf die Wettbewerbssituation innerhalb der EU müssen jedoch bestimmte Anforderungen bei der dann möglichen Anwendung der Kappung durch einzelne Mitgliedstaaten sichergestellt werden. Unverändert lautet die Priorität: Kooperative landwirtschaftliche Unternehmensformen wie die Agrargenossenschaften müssen von der Kappung ausgenommen bleiben. Die vom EP bereits formulierte Ausnahme ist noch nicht sachgerecht; sie muss auch die Agrargenossenschaften in Ostdeutschland umfassen.

3. Erzeugerorganisationen und Branchenverbände
Bei der Anerkennung von Branchenverbänden ist sicherzustellen, dass diese Regelung für die Mitgliedstaaten allenfalls eine Option darstellt. Sie können dann entsprechend ihrer Strukturen bei der Anerkennung solcher Organisationen verfahren. Der DRV lehnt darüber hinaus die Einführung einer Allgemeinverbindlichkeit entschieden ab. Das betrifft die verpflichtende Anwendung von Beschlüssen der Branchenverbände auch auf Nichtmitglieder. Dem stehen in Deutschland verfassungs- und wettbewerbsrechtliche Regelungen entgegen. Das gleiche gilt für die verpflichtende Finanzierung solcher Organisationen durch nicht angeschlossene Mitglieder.

4. Wirksame Sicherheitsnetze erhalten
Angesichts der zunehmenden Preisvolatilität auf den Agrarmärkten begrüßt der DRV, dass die Sicherheitsnetze im Marktordnungsbereich weitgehend beibehalten und durch einen Krisenmechanismus ergänzt werden sollen. Damit wird bei krisenhaften Marktstörungen eine zeitnahe und flexible Reaktion möglich. Den Vorschlag des EP, ein das Sicherheitsnetz im Milchsektor ergänzendes Instrument des freiwilligen Lieferverzichts gegen Entschädigung einzuführen, lehnt der DRV entschieden ab. Gegen eine solche Mengenregelung durch die Hintertür sprechen vor allem die zu langsame Reaktionszeit, der bürokratische Aufwand und die geringe Effizienz auf offenen Märkten. (drv)
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