Das Verwaltungsgericht hat Zweifel, ob die Anhebung der Kürzungssätze für die Landwirte im Zuge der Halbzeitbewertung unter Beachtung des Grundsatzes des Vertrauensschutzes vorhersehbar war. Bezüglich der progressiven Modulation werden die Zweifel zusätzlich mit dem Diskriminierungsverbot und dem Gleichbehandlungsgrundsatz begründet.
Mehrere landwirtschaftliche Betriebe hatten gegen die seit 2009 erhöhte Modulation, insbesondere die progressive Modulation von 4 Prozent für Beträge über 300.000 Euro
Betriebsprämie, Klage bei den Verwaltungsgerichten eingereicht.
Mit Beschluss vom 28. September 2011 (Az: VG 6 K 255/10) hat das VG Frankfurt/Oder dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Fragen zur europarechtlichen Zulässigkeit der generellen Erhöhung der Modulation und der progressiven Modulation zur Entscheidung vorgelegt. Mit einer Entscheidung des EuGH ist voraussichtlich frühestens 2013 zu rechnen.
Von der seit 2009 bestehenden Regelung zur schrittweisen Erhöhung der Modulation von 5 Prozent auf 10 Prozent bis 2012 sind alle landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland mit Direktzahlungen von über 5.000 Euro betroffen. Derzeit erhalten die landwirtschaftlichen Betriebe ihre diesjährigen Auszahlungsbescheide zur Betriebsprämie.
Der Deutsche
Bauernverband (
DBV) fordert Bund und Länder zu einer unverzüglichen Erklärung auf, dass auch ohne Einlegung von Rechtsmitteln je nach Ausgang des Verfahrens vor dem EuGH die Auszahlungsbescheide von Amts wegen zugunsten der Landwirte korrigiert werden. Ohne eine solche Erklärung müssen alle betroffenen Betriebsinhaber entscheiden, ob sie gegen die Auszahlungsbescheide innerhalb der Monatsfrist Widersprüche bzw. Klagen gegen die um mehr als 5 Prozent erfolgte Kürzung einlegen, um mögliche Rechtsverluste zu vermeiden. (dbv)