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21.04.2015 | 07:56 | Naturschutzgesetz 

Wiesen, Weiden und heimische Arten in Rheinland-Pfalz besser schützen

Mainz - „Wir wollen mit dem neuen Landesnaturschutzgesetz den Schutz unserer Wiesen und Weiden verbessern, heimische Arten stärker schützen und die biologische Vielfalt erhalten.“

Naturschutz in Rheinland-Pfalz
(c) proplanta
Das erklärte Umweltministerin Ulrike Höfken gestern zur zweiten Beratung des Landesnaturschutzgesetzes im Kabinett. Verbände aus Naturschutz und Landwirtschaft, Industrie, Sport oder Tierschutz sowie kommunale Spitzenverbände und Kammern haben über 60 Stellungnahmen abgegeben.

Die meisten Anregungen seien aufgenommen und viele Fragen geklärt worden, so Höfken. Naturschutz und Landwirtschaft sollen künftig noch enger kooperieren. „Wir setzen dazu neue Schwerpunkte beim Grünlanderhalt und den Regeln für die Kompensation von Eingriffen“, sagte Höfken.

So sollen Ausgleich und Ersatz für Eingriffe in die Natur verstärkt über eine naturnahe Bewirtschaftung möglich sein. Beispiel dafür seien die naturnahe Bewirtschaftung von Grünland - unter Verzicht auf Kunstdünger und Pestizide - oder Flächen zu entsiegeln, den Wald naturnah umzubauen oder Streuobstwiesen zu bewirtschaften und sie so zu erhalten.

Kompensationsmaßnahmen werden oft an Standorten durchgeführt, die von der Landwirtschaft aufgegeben wurden, weil sie zu wenig Ertrag bringen. Gerade diese Flächen, wie zum Beispiel Magerrasen, seien aber für den Naturschutz sehr wertvoll. Sie können zum Beispiel mit Beweidungsprojekten wiederhergestellt und gleichzeitig für die Landwirtschaft zurückgewonnen werden, erklärte Höfken.

In den vergangenen 10 Jahren seien in Rheinland-Pfalz 22.000 Hektar Grünland verschwunden - mehr als die doppelte Fläche der Stadt Mainz. „Wiesen bieten einen Lebensraum, wie er an Artenreichtum kaum zu übertreffen ist. So befindet sich eines der größten Vorkommen des Braunkehlchens im Westerwald. Doch wie viele Grünlandarten wird es immer seltener. Sein Lebensraum wird immer kleiner. Und auch der Apollofalter an der Mosel findet keine blühenden Wiesen mehr“, sagte Höfken.

Die Ursachen liegen einerseits in der Intensivierung der Landwirtschaft und dem zunehmenden Umbruch von Wiesen und andererseits darin, dass Grünland aufgegeben wird und die Flächen verbuschen. Das neue Gesetz setzt daher auf finanzielle Anreize und will den Grünlanderhalt belohnen: Landwirten, denen eine Umbruchgenehmigung für wertvolles Grünland versagt werden soll, muss künftig die Teilnahme an Vertragsnaturschutzprogrammen, Kompensationsmaßnahmen oder Ersatzgeld angeboten werden. Höfken: „Damit entsteht ein Anspruch auf Ausgleich.“

Zur Stärkung des Artenschutzes soll auf die Nester von Vogelarten wie Rotmilan, Schwarzstorch, Wanderfalke oder Uhu besondere Rücksicht genommen werden. Sie sollen während der Brutzeit nicht gestört werden. Diese Regel wurde gemeinsam mit der Land- und Forstwirtschaft überarbeitet und lasse nun zu, den Schutz der Nester, je nach Art und örtlicher Gegebenheit  durch Vereinbarungen mit den Bewirtschaftern unterschiedlich zu handhaben, berichtete Höfken.

In Schutzgebieten wie dem Nationalpark, Naturschutzgebieten und Natura 2000-Gebieten sowie im 3.000 Meterstreifen um diese Schutzgebiete herum, verbiete das Landesnaturschutzgesetz die Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen, führte Höfken eine weitere Neuerung an. Damit wolle man verhindern, dass Tier- und Pflanzenarten durch gentechnisch veränderte Organismen gefährdet werden.

Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf zum Landesnaturschutzgesetz geht nun in die parlamentarische Beratung. (mulewf-rlp)
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