Das
Landvolk Niedersachsen weist Landwirte auf die Möglichkeit hin, einen Teil der betrieblich notwendigen Anpassungen an die Vorgaben der neuen
Düngeverordnung mit Hilfe der Förderung umzusetzen.
So sind unter anderem Gülle- und Festmistlager förderfähig, aber auch moderne Ausbringungsgeräte mit sogenannten Schleppschuhverteilern oder zur direkten Einarbeitung der Gülle. Neu aufgenommen hat das Land die Förderung von Maschinen und Geräten zur mechanischen Unkrautbekämpfung.
Allerdings müssen die Geräte dann über eine elektronische Reihenführung wie
GPS, Ultraschall oder optische Sensoren verfügen. Mit diesem Angebot dürften bevorzugt Biobetriebe angesprochen werden, aber auch konventionelle Ackerbauern setzen diese Technik zur
Unkrautbekämpfung beispielsweise im Kartoffel- oder Zuckerrübenbau ein.
Unter dem Strich allerdings bezeichnet das Landvolk das
Agrarinvestitionsförderprogramm, kurz AFP, als eher enttäuschend. In seinen guten Zeiten galt es als
Konjunkturprogramm für den ländlichen Raum, denn jeder Euro, den das Land als Zuschuss gab, wurde durch die Landwirte nahezu verfünffacht – der Fördersatz liegt bei 20 bis 40 Prozent. So profitierten vor fünf Jahren 500 Landwirte von einem Fördertopf, der mit 44 Mio. Euro ausgestattet war, 2015 erhielten 70 Landwirte in der Summe acht Mio. Euro.
Aktuell steht eine Gesamtsumme von zehn Mio. Euro bereit. Anträge für das
AFP sind zwischen dem 14. und 28. September an den Geschäftsbereich Förderung der
Landwirtschaftskammer Niedersachsen zu richten, die Unterlagen zur Antragstellung stellt die Kammer auf ihrer Homepage bereit.