Die Behörde reagierte damit auf vereinzelte Medienberichte, wonach sie ihre Bewertung aus Zulassungsanträgen der Antragsteller abgeschrieben habe. Wie das
BfR am Freitag (15.9.) auf Anfrage von AGRA-EUROPE dazu betonte, wurden sowohl die gesetzlich vorgeschriebenen Studien der Antragsteller als auch alle weiteren relevanten und verfügbaren Studien sorgfältig und detailliert in eigener Verantwortung geprüft und bewertet.
Das gesetzlich vorgegebene Verfahren zur Wirkstoffgenehmigung auf EU-Ebene sehe explizit vor, dass von den Antragstellern - gemeint ist hier insbesondere das US-Unternehmen
Monsanto - Studienzusammenfassungen vorzulegen seien. Man habe zudem im „Volume 3“ des „Renewal Assessment Report“ (RAR) zu
Glyphosat - für die toxikologischen Originalstudien - aus Gründen der Transparenz auch über die detaillierten Studienbeschreibungen sowie die Bewertungen der Antragsteller berichtet, diese aber kritisch kommentiert. So könne für jede einzelne Studie nachvollzogen werden, ob es und die Antragsteller zu gleichen oder unterschiedlichen Bewertungen gekommen seien, erläuterte das BfR.
Somit seien für alle diese Studien und Publikationen eigenständige Bewertungen hinsichtlich der Relevanz, der wissenschaftlichen Qualität und Aussagekraft gemäß den gesetzlichen Vorgaben vorgenommen worden.
Den Vorwurf des Abschreibens griffen die Vorsitzende der grünen Bundestagsfraktion, Katrin Göring-Eckardt, und der Grünen- Sprecher für
Gentechnik,
Harald Ebner, auf und verlangten, die Bewertung von Glyphosat „komplett neu aufzurollen und das zuständige Personal auszutauschen“.
Zuvor hatten laut der Nachrichtenagentur Agence France-Presse (
AFP) die italienische Zeitung La Stampa sowie die britische Zeitung Guardian berichtet, dass etwa 100 Seiten der insgesamt rund 4.300 Seiten des Glyphosat-Risikobewertungsberichts der Europäischen Behörde für
Lebensmittelsicherheit (EFSA) aus Studien der Firma Monsanto abgeschrieben seien. Das BfR hatte der
EFSA bei der Erstellung der Bewertung des Herbizidwirkstoffs zugearbeitet.