«Grund für die Einstellung ist, dass sich keine Hinweise darauf ergeben haben, dass der
Landwirt Kenntnis von einem anzunehmenden Einsatz von Fipronil durch eine niederländische Firma hatte, die am 09.02.2017 im Legebetrieb des Landwirtes eine Blutlausbekämpfung durchgeführt hat», teilte die Staatsanwaltschaft am Montag auf Anfrage mit.
Die Ermittlungen gegen vier weitere Landwirte in den Landkreisen Emsland und Grafschaft Bentheim laufen allerdings noch. In den Betrieben habe die Staatsanwaltschaft Durchsuchungen vorgenommen und Betriebsunterlagen beschlagnahmt, die noch ausgewertet werden müssen, hieß es. Wann die Auswertung abgeschlossen sein wird, stehe noch nicht fest.