Zankapfel bleibt auch weiterhin weniger der Handelsteil des Abkommens, sondern ein im Entwurf vorgesehenes Investor-Staat-Schiedsverfahren (ISDS). Kritiker befürchten, dass multinationale Unternehmen dadurch Möglichkeiten erhalten, im öffentlichen Interesse erlassene Gesetze auszuhebeln.
CETA gilt allgemein als Vorlage für die mit den USA angestrebte, wirtschaftlich ungleich wichtigere Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP).
Nachdem die Bundesregierung bereits seit Wochen Skepsis gegenüber CETA an den Tag gelegt hatte, erklärte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel am vergangenen Donnerstag (25.9.) vor dem Bundestag: „Es ist völlig klar, dass wir das Investor-Staat-Schiedsverfahren ablehnen.“
Bei CETA bestehe das Problem, dass die Verfahren Teil des Verhandlungsmandats seien. Trotzdem bemühe sich Berlin, Veränderungen herbeizuführen.
„Ich bin sicher, dass die Debatte längst nicht zu Ende ist“, so der Minister. Andererseits sprach sich der Wirtschafts- und Energieausschuss des Bundestages am Mittwoch (24.9.) gegen einen Verzicht auf ein Investor-Staat-Schiedsverfahren in CETA und TTIP aus. Der Ausschuss lehnte mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und
SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen ab. (AgE)