(c) proplanta „Wir wollen einen bundesweit einheitlichen Tarifvertrag“, sagte der stellvertretende IG BAU-Bundesvorsitzende Harald Schaum dem Presse- und Informationsdienst AGRA-EUROPE und verwies auf einen ersten Vertragsentwurf, den man den Arbeitgebern übermittelt habe.
Ziel sei es, die Bereiche Landwirtschaft und Gartenbau gemeinsam zu verhandeln und in einem Tarifvertrag zu regeln. Schaum geht davon aus, dass die Verhandlungen mit dem Gesamtverband der Deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) und den Vertretern der Gartenbau-Arbeitgeber im Zeitraum Ende Juni bis Anfang Juli geführt werden. Eine zügige Einigung sei notwendig, um die Voraussetzungen für die Aufnahme der Branche in das Entsendegesetz zum 1. Januar 2015 zu erfüllen.
Grundlage des angestrebten Tarifvertrages bildet dem Gewerkschafter zufolge die Bundesempfehlung, auf die sich beide Seiten im Januar 2013 verständigt haben und die in die regionalen Tarifverträge eingegangen ist. „Ich gehe davon aus, dass wir uns rasch einig werden“, sagte Schaum.
Klar sei, dass es in der untersten Lohngruppe bei den vereinbarten Stufen bis zum Stundenlohn von 8,50 Euro Anpassungen geben müsse, um den gesetzlichen Mindestlohn zum 1. Januar 2017 zu erreichen.
Ein bundesweiter Tarifvertrag ist die Voraussetzung für die Aufnahme einer Branche ins Arbeitnehmerentsendegesetz. Dies wiederum ist erforderlich, um von einer Ausnahmeregelung im sogenannten Tarifautonomiestärkungsgesetz Gebrauch zu machen, nach der der gesetzliche Mindestlohn erst zum 1. Januar 2017 in einer Branche gilt und nicht bereits mit Beginn des kommenden Jahres. (AgE)
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