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02.06.2015 | 06:00 | Geruchsbelästigung 
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Landwirten ist mehr Gestank durch Tierställe zumutbar

Münster/Weeze - Manchem Landwirt stinkt es schon jetzt gewaltig - doch er wird noch stärkeren Gestank erdulden müssen.

Geruchsbelästigung
Frische Landluft oder schon Geruchsbelästigung? In der Frage, wie sehr es in der Nähe von Tierställen miefen darf, haben Richter in NRW jetzt mehr Klarheit geschaffen. (c) proplanta
Die obersten Verwaltungsrichter in Nordrhein-Westfalen haben am Montag entschieden, dass Anwohner in sehr ländlicher Umgebung mehr Geruchsbelästigungen in Kauf nehmen müssen als etwa in Dörfern. Das Oberverwaltungsgericht in Münster gab damit grünes Licht für die Vergrößerung zweier Hähnchenmastanlagen bei Weeze im Kreis Kleve.

Die Richter vertraten in den Grundsatzurteilen die Auffassung, dass Anwohner, die einsam auf dem Land wohnen, mehr Gestank ertragen müssen als zum Beispiel in Siedlungen. Vorausgesetzt Tiergerüche haben dort Tradition, gelten für Tiermastbetriebe in spärlich bewohnten Gebieten nach dem Urteil höhere Grenzwerte für Geruchsbelästigungen als sonst im ländlichen Raum.

Entscheidend war für die Richter, dass die klagenden Anwohner selbst Landwirte waren oder sind und Schweine hielten. «Sie haben zumindest in der Vergangenheit selbst in nicht unerheblichem Maße zur Geruchsbelästigung beigetragen», sagte der Vorsitzende Richter. Da sei es erst recht kein Argument, dass die eigenen Schweine schon genug zur Geruchsbelastung beitragen. «Gerüche aus eigener Tierhaltung müssen außen vorgelassen werden», so die Kammer.

Aber wie wird überhaupt festgestellt, wann etwas stinkt? Jede Nase sei anders, sagen Geruchsforscher. «Gestank zu messen ist sehr schwierig. Man kann die Konzentration und chemische Zusammensetzung eines Duftes bestimmen, aber nicht, ob Menschen ihn mögen», sagte Prof. Hanns Hatt, Inhaber des Bochumer Lehrstuhls für Zellphysiologie, der Deutschen Presse-Agentur.

In der Praxis greifen Gutachter daher auf eine vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz erarbeitete Richtlinie zurück. Für die Erstellung von Grenzwerten haben die Experten Untersuchungen mit «Durchschnittsriechern» gemacht. Diese bestimmten, welche Gerüche besonders unangenehm sind. Dabei kam zum Beispiel heraus, dass landwirtschaftliche Gerüche akzeptierter sind als etwa bestimmter Industriegestank. (dpa)
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Kommentare 
Maximus schrieb am 03.06.2015 18:12 Uhrzustimmen(53) widersprechen(25)
Das Urteil des OVG Münster ist ein tiefgreifende Verletzung der Gesundheitsrechte der betroffenen Bewohner.Die Mastställe befinden sich in 200 m Abstand von dem betroffenenen Landwirt, der schon 15 Jahre keine Viehwirtschaft mehr hat, seit 10 Jahren in Rente ist und sich mit dem Bau von 2 Mietwohnungen seine Altersicherheit geschaffen hat und kein Vieh besitzt und die Mieter eine kleine Hobbypferdehaltung betreiben. Es werden jetzt 240000 Mastställe entstehen und keiner von den Richtern denkt an die aufkommende Keimbelastung, die diese Gerüche beinhalten, in eimem Landschaftsschutzgebiet!. In unmittelbarer Umgebungen befinden sich noch 2 ehemalige Bauernhöfe, die nicht bewirtschaftet werden, sondern als Wohnhäuser umgebaut worden sind und ein bewirtschafteter Hof mit 2000 Schweinen. Die Nähe zur Stadt sind 2 km. Die Erweiterung der Mastställe sind keine landwirtschaftlichen, sondern dienen der "industriellen" Tierproduktion, die von holländischen Firmen beliefert und abgeholt werden. Hoffentlich werden unsere Politiker enndlich schlauer und wundern sich nicht mehr, wo die MRSA Keime herkommen. Auch die ausgeschiedenen Landwirte haben Kinder, die auch in der nächsten Generation dort leben möchten.
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