Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
15.06.2015 | 14:30 | Tierhaltungsverbot 

Verfahren um Schweinezüchter Straathof geht in die nächste Runde

Magdeburg/Burg - Der Prozess um das Tierhaltungsverbot gegen den Schweinezüchter Adrianus Straathof soll fortgesetzt werden.

Tierhaltungsverbot Straathof
Wurde dem Schweinezüchter Straathof zu Recht die Haltung von Tieren verboten? Das soll nun das Verwaltungsgericht Magdeburg klären. (c) proplanta
Der Landkreis Jerichower Land beantragte, die Verhandlung um Verstöße gegen Tierschutzbestimmungen wiederaufzunehmen, wie Sprecher Henry Liebe am Montag auf Anfrage mitteilte. Das Verwaltungsgericht in Magdeburg bestätigte den Eingang eines entsprechenden Schreibens. Ein Termin für die weitere Verhandlung sei aber noch nicht festgelegt worden, sagte Gerichtssprecher Christoph Zieger.

Das Verfahren war im Februar nach einer kurzen mündlichen Verhandlung mit Zustimmung beider Seiten ausgesetzt worden, weil parallel ein Eilverfahren in zweiter Instanz anhängig war. Inzwischen hat das Oberverwaltungsgericht Magdeburg in dem Eilverfahren Straathof Recht gegeben. Daher kann das Tierhaltungsverbot vom Landkreis derzeit nicht zwangsweise umgesetzt werden.

Straathof ist einer der größten Schweinezüchter in Europa. Nach früheren Angaben eines Sprechers der Gruppe produzieren die Betriebe allein in Deutschland rund 1,2 Millionen Ferkel pro Jahr. In vielen Orten gibt es Kritik an den Großbetrieben. Der Landkreis Jerichower Land hatte gegen Straathof Ende vergangenen Jahres wegen Verstößen gegen den Tierschutz ein bundesweit gültiges Tierhaltungsverbot verhängt und damit für viel Aufsehen in der Branche gesorgt.

Das Oberverwaltungsgericht hatte daraufhin im Eilverfahren entschieden, dass das Tierhaltungsverbot nicht sofort vollziehbar wird. Es sei nicht sicher, ob es bei einer genauen gerichtlichen Prüfung Bestand hätte. Allein eine hohe Wahrscheinlichkeit reiche nicht, bereits jetzt praktisch ein Berufsverbot zu verhängen. Das Gericht berücksichtigte dabei, dass Straathof zwischenzeitlich in allen Betrieben seine Funktion als Geschäftsführer abgegeben hatte und die Unternehmen mittlerweile Bevollmächtigte für Fragen der Tierhaltung haben. (dpa/sa)
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Weitere Artikel zum Thema

 Großbrand in Schweinemastanlage - Polizei schließt Brandstiftung aus

 Mehr Schweine geschlachtet in NRW

 Wieder mehr Schweine in MV-Ställen

 Deutlich weniger Schweine in Baden-Württemberg

 Chinesische Regierung will kleineren Sauenbestand

  Kommentierte Artikel

 Söder setzt sich gegen Verbrenner-Aus ab 2035 ein

 2023 war Jahr der Wetterextreme in Europa

 Wind- und Freiflächen-Solaranlagen: Niedersachsen führt Abgabe ein

 Keine Reduzierung beim Fleischkonsum durch Aufklärung

 Größter Solarpark von Rheinland-Pfalz eröffnet

 Gipfelerklärung der EU setzt auf Lockerungen für Landwirte

 Grundwasser in Bayern wird weniger

 Lindnerbräu - Hoch die Krüge!

 Mutmaßlicher Wolfsangriff - mehrere Schafe in Aurich getötet

 Weniger Schadholz - Holzeinschlag deutlich gesunken