«Der Bereich Kfz-Versicherung ist nach derzeitigem Stand der Dinge nicht spürbar betroffen», heißt es etwa bei der HDI. Auch im Bereich der Industrieversicherung gibt es nach dem aktuellen Stand kein ungewöhnliches Schadenaufkommen wegen der Wetterlage.
Während
Sturmschäden oft über Hausrat- oder Wohngebäudeversicherungen abgesichert sind, werden Schäden durch heftige Niederschläge nur bei Abschluss einer zusätzlichen Elementarschadenversicherung reguliert.
Der vollgelaufene Keller mit Folgeschäden für Haus und Hausrat ist in der Regel somit unversichert. Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) haben sich zwar rund 40 Prozent der Hausbesitzer in Deutschland entsprechend versichert. Doch knapp 11 Millionen der rund 17,5 Millionen Wohngebäude sind weiter unzureichend versichert. Nach einem Schaden sollte der Versicherer sofort informiert werden - am besten per Einschreiben-Rückschein, rät der Bund der Versicherten. Er empfiehlt, Fotos zu machen und eine Liste beschädigter Gegenstände zu erstellen.