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19.06.2012 | 14:30 | Bürokratieabbau 

Agrardieselerstattung wird vereinfacht

Berlin - Einen deutlich einfacheren Antrag für die Agrardieselerstattung haben heute der parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Hartmut Koschyk, und der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Gerd Sonnleitner, in Berlin vorgestellt.

Gerd Sonnleitner
(c) proplanta
Das neue Antragsformular wird im kommenden Jahr erstmals für die Agrardieselerstattung 2012 eingesetzt und steht auf der Homepage des Zolls unter www.zoll.de rechtzeitig zum Herunterladen zur Verfügung, teilt das Bundesfinanzministerium mit.

Wesentlicher Vorteil des neuen Antrages ist die deutliche Reduzierung auf zwei statt bisher sieben Seiten. Der Antrag kann jetzt von der Mehrzahl der jährlich etwa 200.000 Antragsteller genutzt werden und stellt eine Arbeitserleichterung für Antragsteller und Zollverwaltung dar. Laut Bundesfinanzministerium werden die Neuerungen zu einer Beschleunigung der Antragsbearbeitung und damit zu einer schnelleren Auszahlung der Erstattungen führen.

„Der neu konzipierte Antrag ist ein weiterer entscheidender Schritt beim Bürokratieabbau. Es ist im Austausch mit dem Bauernverband gelungen, den Aufwand für die Landwirtschaft bei der Beantragung der Agrardieselerstattung deutlich zu reduzieren. Das entlastet die Land- und Forstwirte und sorgt dafür, dass die Beantragung künftig einfacher und schneller erfolgen und die Zollverwaltung die Erstattung schneller auszahlen kann", stellt Finanzstaatssekretär Koschyk zum sogenannten „Kurzantrag" fest.

Auch DBV-Präsident Sonnleitner gibt sich erleichtert und bemerkt, dass es „ sehr gut ist, dass die Forderung des DBV nach Vereinfachung des Antragsverfahrens jetzt aufgegriffen wurde. Eine schnelle Antragsbearbeitung und die zügige Auszahlung der Erstattungen liegen sehr im Interesse der Betriebe. Nach Verringerung der bürokratischen Hürden ist es nun an der Zeit, die Höhe der Besteuerung in Deutschland an das niedrigere Niveau in der EU anzupassen."

Nach aktueller Rechtslage können Betriebe der Land- und Forstwirtschaft von 47 Cent Energiesteuer je Liter Diesel rund 21,5 Cent pro Liter für den in landwirtschaftlichen Fahrzeugen und Arbeitsmaschinen verwendeten Kraftstoff (sogenannter Agrardiesel) zurück erhalten. (dbv)
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