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13.05.2009 | 15:26
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Praktische Umsetzung der Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnung
Berlin - Die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen in nationales Recht stellt die Biokraftstoffbranche vor erhebliche administrative Herausforderungen.

Praktische Umsetzung der Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnung
Die für die Biokraftstoffnutzung angebauten Rohstoffe müssen mengenmäßig erfasst und rückverfolgbar sein, um die Anerkennung auf die Quotenverpflichtung bzw. für die Energiesteuerentlastung zu erhalten. Das Nachweisverfahren umfasst dabei den Weg über alle Stufen, beginnend mit der Ersterfassung im Agrarhandel, der Ölmühle, die Biokraftstoffhersteller bis zur Mineralölwirtschaft. Dies sieht kurz gefasst der etwa 80 Seiten und 69 Paragraphen umfassende Entwurf einer Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Erzeugung von Biomasse zur Verwendung als Biokraftstoff (Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung) vor.

Die in der genannten Verordnung aufgeführten Anforderungen sind nicht nur bei in Deutschland oder in der Europäischen Union angebauter Biomasse anzuwenden. Ein analoger Herkunftsnachweis auf Basis international anerkannter Zertifizierungssysteme muss auch beim Import von Biomasse zur Biokraftstoffherstellung bzw. bei Biokraftstoffimporten beachtet und dokumentiert werden. Im Falle von Verstößen droht dem Quotenverpflichteten eine empfindliche Strafzahlung.

Vor diesem Hintergrund bieten die Arbeitsgemeinschaft Qualitätsmanagement Biodiesel e. V. (AGQM) und die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V. (UFOP) eine Fachtagung zum Thema „Biokraftstoffe in der steuerlichen und ordnungspolitischen Gesetzgebung – was kommt auf die Biodiesel- und Pflanzenölhersteller zu?“ an. Die Fachtagung findet am 15. und 16. Juni 2009 im Haus der Land- und Ernährungswirtschaft in Berlin statt.

Die Tagung richtet sich an die im Zusammenhang mit der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung in den Unternehmen für die Umsetzung der administrativen Anforderungen Verantwortlichen. Die Branche steht hier insgesamt unter Zeitdruck, weil die Verordnung laut Zeitplan der Bundesregierung noch in der zweiten Jahreshälfte 2009 in Kraft treten soll.

Folgende Themenbereiche umfasst das Tagungsprogramm:
- die Regelungsgegenstände der Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnung,
- die Vorgaben der EU-Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen,
- die ab 2009 geltenden Steuer- und Quotenbestimmungen im Energiesteuergesetz und im Bundes-Immissionsschutzgesetz
- die neuen Regelungsgegenstände im Verwaltungserlass an die Zollbehörden.

Zum Abschluss der Tagung wird über den Stand der Umsetzung eines internationalen Zertifizierungssystems am Beispiel des ISCC-Projektes informiert. Dabei handelt es sich um ein Projektvorhaben, das aus Mitteln der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR) gefördert wird.

Detailinformationen zur Tagung sind erhältlich unter www.agqm-biodiesel.de bzw. www.ufop.de sowie per E-Mail bei: v.ellinghaus@agqm-biodiesel.de. (ufop)
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