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11.06.2014 | 06:00 | Weideunkräuter 

Ausbreitung des giftigen Jakobskreuzkrauts stoppen!

Kiel - Schleswig-Holsteins Umweltminister Robert Habeck hat Bewirtschafter, Eigentümer und Pächter von Flächen aufgefordert, die Ausbreitung des Jakobskreuzkrautes so weit als möglich zu behindern.

Jakobskreuzkraut Verbreitung
Jakobskreuzkraut (Senecio jacobaea) (c) proplanta
Jakobskreuzkraut ist eine heimische Pflanze in Schleswig-Holstein. Sie hat sich aber in den letzten Jahren sehr stark ausgebreitet. Alle Verantwortlichen für Flächen sind deshalb aufgefordert, mit geeigneten Bekämpfungsmaßnahmen gegen eine weitere Ausbreitung vorzugehen", sagte Habeck gestern

Vor dem Hintergrund des frühen Endes der Obst- und Rapsblüte hat das Ministerium alle öffentlichen Liegenschaftsverwaltungen wie Kreise, Gemeinden und öffentlich-rechtlichen Stiftungen angeschrieben, damit die dort Verantwortlichen geeignete Maßnahmen ergreifen, um die weitere Ausbreitung von Jakobskreuzkraut soweit wie möglich zu behindern. Dazu gehören insbesondere Mahd oder Mulchen.

Zudem weist die Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein, die landesweit Naturschutzflächen besitzt, ihre Pächter nochmals auf die mit dem Jakobskreuzkraut verbundene Problematik hin. Sie wird darüber hinaus einen Fachmann benennen, der in den kommenden Monaten insbesondere für die Imkerinnen und Imker in Schleswig-Holstein als zentraler Ansprechpartner dient und dabei hilft, einvernehmliche Lösungen für Stiftungsflächen mit stärkerem Kreuzkrautbesatz zu entwickeln.

Das Jakobskreuzkraut beginnt in wenigen Wochen zu blühen; es wächst an Bahndämmen, Straßenrändern, landwirtschaftlichen Flächen oder auch Naturschutzflächen. Jakobskreuzkraut enthält sogenannte Pyrrolizidinalkaloide (PA), die in hoher Anreicherung gesundheitsschädigend sein können. Es kann in Heu und Silage gelangen und daher insbesondere bei Pferden Krankheiten verursachen. Zudem können Pyrrolizidinalkaloide über Bienen, die Jakobskreuzkraut als Pollen-und Nektarlieferant anfliegen, in Honig gelangen.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und das Bundesinstitut für Risikobewertung kommen jedoch zu dem Schluss, dass der durchschnittliche Verzehr von Honig kein gesundheitliches Risiko darstellt. Aufgrund der vorliegenden Bewertungen ist bei üblichen Verzehrmengen nicht davon auszugehen, dass von Honig aus Schleswig-Holstein eine Gesundheitsgefährdung ausgeht. (Pd)
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