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19.11.2018 | 09:54 | Aktueller Rat Baden-Württemberg 

Begrünungen auf Ackerflächen einarbeiten

Karlsruhe - Die Pflanzenschutzexpertin H. Saddedine aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis weist auf die Termineinhaltung beim Einarbeiten von Begrünungen hin.

Gründüngung
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Ackerbau - Einarbeitung von Begrünungen auf Ackerflächen. (c) proplanta
Im Schwarzwald-Baar-Kreis können ab Mittwoch den 21.11. folgende Begrünungen eingearbeitet werden:

- Begrünung FAKT E1.1
- Begrünungsmischung FAKT E1.2
- Brachebegrünung mit Blühmischung ohne ÖVF FAKT E2.1 (für eine Winterung schon ab September)

Achtung: Die Brachebegrünung mit Blühmischung als ÖVF FAKT E2.2 darf bei einer nachfolgenden Sommerung erst nach dem 01.01. im Folgejahr eingearbeitet werden. Für eine folgende Winterung durfte der Boden schon ab September bearbeitet werden.

Hinweis: Alle anderen Begrünungen (Zwischenfrüchte), die als ÖVF beantragt sind, dürfen erst nach dem 15.01. eingearbeitet werden.
LTZ Augustenberg
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