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20.04.2015 | 14:26 | Bienenschutz 

Bienengerechter Einsatz von Pflanzenschutzmitteln

Frankfurt (Oder) -  Kulturpflanzen und Honigbienen gehen in jedem Frühjahr und Sommer eine enge Verbindung ein.

Bienenschutz
(c) proplanta
Damit diese Verbindung auch fruchtbar bleibt, kommt es darauf an, dass Landwirte und Gartenbesitzer Pflanzenschutzmittel nicht nur sparsam, sondern vor allem auch bienengerecht einsetzen, bekräftigen die Mitarbeiter des Pflanzenschutzdienstes des Landesamts für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung, die gerade im Frühjahr über den Einsatz der Mittel informieren.

In ihren Genehmigungsverfahren erhalten Pflanzenschutzmittel Gefährdungseinstufungen, bezogen auf Bestäuberinsekten, aus denen sich technische und zeitliche Anforderungen für deren Einsatz ergeben. Imker, Bauern und Gärtner sitzen in einem Boot, wenn es um Erträge geht, die durch Bienenfleiß beeinflusst werden. Die Honigbiene als Bestäuber leistet hervorragende Dienste bei der Ertragsbildung der Kulturpflanzen. Die Blüte ist aber auch die Zeit, in der viele Schadorganismen aktiv sind. Bei unumgänglichen Pflanzenschutzmaßnahmen während der Blüte von Kulturpflanzen ist dem Schutz der Honigbiene und anderer Blütenbesucher besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

Eine gute Kommunikation zwischen dem Landwirt oder Gärtner mit in der Umgebung wirtschaftenden Imkern ist nicht nur zur Vermeidung von Bienenschäden, sondern auch als vertrauensbildende Maßnahme beste Mittel der Wahl.

Nach Möglichkeit sollte auf chemische Pflanzenschutzmaßnahmen während der Blüte der Kulturen verzichtet werden. Unbedingt notwendige Anwendungen sollten außerhalb des täglichen Bienenflugs erfolgen. Ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln während der Blüte von Kulturpflanzen unbedingt notwendig - zum Beispiel gegen Monilia-Spitzendürre und Blütenfäule in Steinobst, gegen Schorf in Kernobst oder gegen den Sclerotinia-Pilz in Raps - sind die Regelungen zum Bienenschutz konsequent einzuhalten. Diese gelten uneingeschränkt auch für Pflanzenschutzmittelanwendungen im Haus- und Kleingartenbereich.

Bienenschutz und Gute fachliche Praxis

Als bienengefährlich (B1) eingestufte Pflanzenschutzmittel dürfen niemals - auch nicht nachts - in blühende Pflanzenbestände ausgebracht werden. Auch ist sicherzustellen, dass blühende Unkräuter im Pflanzenbestand sowie blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen an Feldrändern, Hecken und anderen angrenzenden Bereichen nicht von solchen Pflanzenschutzmitteln getroffen werden. Die Grundsätze der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz, wie Vermeidung von Abdrift und Beachtung von Windgeschwindigkeit und Windrichtung beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln, sind zwingend einzuhalten.

Einige Insektizide, die als bienenungefährlich (B4) eingestuft sind, können negative Auswirkungen auf andere Blütenbesucher haben, die empfindlicher als die Honigbiene reagieren. Ihre Anwendung in die Blüte sollte deshalb möglichst unterbleiben oder erst in den Abendstunden erfolgen.

Tankmischungen von Pflanzenschutzmitteln

Besondere Vorsicht ist bei Tankmischungen geboten. Tankmischungen mehrerer Insektizide, auch wenn sie einzeln als bienenungefährlich (B4) eingestuft sind, können wegen der sich addierenden Wirkung nicht als bienenungefährlich betrachtet werden. Auch Tankmischungen mit bestimmten Fungiziden können die Bienengefährlichkeit erhöhen. Unbedingt einzuhalten sind die Regelungen der Bienenschutzverordnung und der Gebrauchsanleitung der Pflanzenschutzmittel.

Vorsicht bei der Aussaat von Sommerkulturen

Insbesondere bei mit Insektiziden gebeiztem Saatgut, ist Abdrift von Beizstäuben unbedingt zu vermeiden. Auf die Verwendung entsprechender Aussaattechnik ist zu achten. Die Aussaat von mit bestimmten Pflanzenschutzmittelwirkstoffen aus der Gruppe der Neonicotinoide behandeltem Maissaatgut ist nach wie vor verboten. Ein entsprechendes Verbot gilt inzwischen auch für weitere Kulturen wie Raps, einschließlich Sommerraps. (Pd)
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