Änderungen Biscaya
Folgende Änderungen wurden für Biscaya zur sofortigen Umsetzung vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erteilt:
Indikation
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Bisherige Zulassung/ Anwendungszeitpunkt
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NEUE Zulassung/Anwendungszeitpunkt
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005918-00/00-003:
Raps / beißende Insekten
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nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf
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nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf
bis BBCH 59 (vor der Blüte)
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005918-00/00-004:
Raps/ Kohlschotenmücke
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nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf
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Ruhen dieses Anwendungsgebietes
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Damit kann Biscaya im Raps weiterhin bis vor der Blüte (BBCH 59; erste Blütenblätter sichtbar. Blütenblätter noch geschlossen) zur sicheren Bekämpfung von Rapsglanzkäfern / Beißende Insekten eingesetzt werden. Hierbei ist das Stadium des Gesamtbestandes relevant – nicht das Stadium von Einzelpflanzen.
Änderungen Calypso
Folgende Änderungen wurden für Calypso zur sofortigen Umsetzung vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erteilt: Die Anwendung in Kernobst und Kirschen während der Blüte nach BBCH-Code 60-70 („Erste Blüten offen“ bis „Beginn der Fruchtentwicklung“)
nicht mehr möglich.
Calypso kann in Kernobst und Kirschen aber weiterhin in der Vorblüte im Zeitraum nach BBCH-Code 10-59 („Mausohrstadium“ bis „Mehrzahl der Blüten im Ballonstadium“) und
danach wieder ab BBCH-Code 71-81 („ab Fruchtdurchmesser 10 mm“ bis „Beginn der Fruchtreife“) eingesetzt werden. Zusätzliche Änderungen bei bestehenden Lückenindikationen im Obstbau entnehmen Sie bitte den amtlichen Warndiensthinweisen.
Für die Anwendung von Calypso in Ziergehölzen und Zierpflanzen wurde der Anwendungszeitpunkt angepasst. Anwendungen sind nur noch außerhalb der Blütezeit zulässig.
Hintergrund
Ursache für die Änderungen ist, dass die maximal zulässige Höchstmenge (MRL) für Rückstände von Thiacloprid (Wirkstoff von Biscaya und Calypso) in Honig von der Europäischen Kommission im Juli 2015 von 0,2 mg Thiacloprid/kg Honig auf 0,05 mg/kg herabgesetzt wurde. Dies erfolgte jedoch ohne Berücksichtigung der vorliegenden Daten aus verschiedenen Rückstandsuntersuchungen. Dieser abgesenkte MRL gilt für Honig, der seit dem 12. Februar 2016 hergestellt wurde.
In ihrer aktuellen Bewertung vom 01.03.2016 hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)
1 die gesundheitliche Unbedenklichkeit des MRL von 0,2 mg/kg jedoch wiederum bestätigt und die Wiedereinsetzung dieses höheren MRL unterstützt. Eine abschließende Entscheidung der Europäischen Kommission steht dazu leider noch aus. Aufgrund der anstehenden Saison im Frühjahr 2016 , hat nun das BVL die genannten Änderungen der Zulassungen ausgesprochen.
Alle anderen Anwendungen der Produkte Biscaya und Calypso sind hiervon nicht betroffen. Für beide Produkte gilt weiterhin die B4 Klassifizierung.